Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Herstellung von Verkehrsflugzeugen


Bundeskartellamt gibt Zusammenschluss zwischen Airbus und Bombardier frei
Auf dem weltweiten Markt für die Herstellung von Verkehrsflugzeugen sind im Wesentlichen die vier Anbieter Airbus, Boeing, CSALP und Embraer aktiv



Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der C-Series Aircraft Limite Partnership, Kanada ("CSALP") – einem Tochterunternehmen der Bombardier Inc. Montréal, Kanada – durch die Airbus SE, Leiden, Niederlande freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Durch den Zusammenschluss kommt es nicht zu einer erheblichen Behinderung wesentlichen Wettbewerbs. Da Airbus vorwiegend Verkehrsflugzeuge mit einer Sitzplatzkapazität von über 150 Sitzen und die Bombardier-Tochter CSALP ausschließlich kleinere Flugzeuge herstellt, stehen die Unternehmen nicht in einem nahen Wettbewerbsverhältnis. CSALP hat auf dem weltweiten Markt für kleinere Flugzeuge mit 100 bis 150 Sitzen zwar eine starke Position. Die Ermittlungen haben allerdings ergeben, dass dieser Flugzeugtyp bei europäischen und insbesondere deutschen Fluggesellschaften von untergeordneter Bedeutung ist."

Airbus ist weltweit als Hersteller von Verkehrsflugzeugen im Bereich Single-aisle-Flugzeuge und Twin-aisle-Flugzeuge tätig. Single-aisle-Flugzeuge haben – je nach Modell – eine Sitzplatzkapazität im Bereich von ca. 100 bis ca. 240 Sitzplätzen. Im Bereich der Single-aisle-Flugzeuge bietet Airbus seine Modelle A319ceo/neo, A320 ceo/neo und A321 ceo/neo an.

Bombardier ist mit seinen Modellen CS100 und CS300 (sog. "C-Series") auf die Herstellung von Single-aisle-Flugzeugen mit einer Sitzplatzkapazität von 100 bis 150 Sitzen konzentriert.

Auf dem weltweiten Markt für die Herstellung von Verkehrsflugzeugen sind im Wesentlichen die vier Anbieter Airbus, Boeing, CSALP und Embraer aktiv. Airbus ist auf einem möglichen Markt, der sämtliche Single-aisle-Flugzeuge umfasst, ein marktstarker Anbieter. Die Marktanteile von CSALP sind bei einem derart weit gefassten Markt allerdings marginal, sodass es durch den Zusammenschluss nur zu einem sehr geringen Marktanteilszuwachs käme. Zudem besteht auf einem derartigen Markt keine nahe Wettbewerbsbeziehung zwischen Airbus und CSALP. Nachfrager nach Flugzeugen aus der Airbus-Familie sind Fluggesellschaften, die oftmals das gesamte Angebotsspektrum von Airbus nachfragen und hier insbesondere Flugzeuge der Kategorie A320 und A321, die über eine Sitzplatzkapazität von mehr als 150 Sitzen verfügen. Hier steht Airbus nicht in einer Wettbewerbsbeziehung mit CSALP, sondern mit dem Hersteller Boeing.

Auf einem Markt, der lediglich Flugzeuge mit einer Sitzplatzkapazität von 100 bis 150 Sitzen umfasst, ist hingegen CSALP ein marktstarker Anbieter. Wesentlicher Wettbewerber in diesem Segment ist die brasilianische Fluggesellschaft Embraer. Für europäische Fluggesellschaften und insbesondere für deutsche Fluggesellschaften sind Flugzeuge in dieser Sitzplatzkategorie jedoch von untergeordneter Bedeutung. Dementsprechend ergaben die Ermittlungen des Bundeskartellamtes, dass der Markt für Single-aisle-Flugzeuge mit einer Sitzplatzkapazität von 100 bis 150 Sitzen einen Bagatellmarkt darstellt, auf dem im letzten Geschäftsjahr 2016 in Deutschland Umsätze von weniger als 15 Mio. Euro erzielt wurden.

Das Zusammenschlussvorhaben ist auch noch bei den Wettbewerbsbehörden in Österreich und in Kanada anhängig und ist möglicherweise noch bei weiteren Wettbewerbsbehörden anmeldepflichtig. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 08.12.17
Home & Newsletterlauf: 16.01.18



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

  • 50+1-Verfahren - Verfahrensstand

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert.

  • Bedenkliche Praktiken wirksam beenden

    In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Bundeskartellamt hat sich an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten.

  • Rethmann-Gruppe deutlicher Marktführer

    In vielen Bereichen der Entsorgungswirtschaft sind die Unternehmen der Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen und einem großen Abstand zu konkurrierenden Unternehmen.

  • Kartellrecht & Kartellverfolgung

    Das Bundeskartellamt veröffentlichte seinen Jahresrückblick 2023. Darunter fallen die Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta / Facebook und Microsoft, verhängte rund 2,8 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen, die Verarbeitung von rund 100 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen und die Prüfung von rund 800 Zusammenschlüssen von Unternehmen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen