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Wettbewerbsbeschränkungen im Internet


Bundeskartellamt mahnt auch Bestpreisklauseln von Booking.com ab
Bestpreisklauseln sind nur auf den ersten Blick vorteilhaft für die Verbraucher, da sie letztlich den Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsplattformen einschränken

(13.04.15) - Das Bundeskartellamt hat der Booking.com Deutschland GmbH, Berlin, heute seine wettbewerblichen Bedenken gegen die fortgesetzte Anwendung der Bestpreisklauseln in Verträgen mit Hotels in Deutschland mitgeteilt. Diese Maßnahme war erforderlich, weil das Hotelbuchungsportal trotz der Bestätigung der Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamtes durch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Parallelverfahren gegen weiterhin an den Bestpreisklauseln festhält. Die Bestpreisklauseln verpflichten die Hotels, dem Hotelportal den jeweils günstigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet einzuräumen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das OLG Düsseldorf hat mit der Bestätigung unseres Beschlusses gegen HRS eine grundsätzliche Frage für Wettbewerbsbeschränkungen im Internet entschieden. Die übrigen großen Hotelportale Booking.com und Expedia sind bislang dennoch nicht bereit, die Bestpreisklauseln aus ihren Verträgen zu streichen. Daher beabsichtigt das Bundeskartellamt, jetzt zunächst Booking.com als mittlerweile mit Abstand größtem Hotelportal in Deutschland die weitere Anwendung der Bestpreisklauseln zu untersagen. Dies dient auch der Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Verhältnis zu HRS, die bereits seit einem Jahr ihre Bestpreisklauseln aus den Verträgen mit Hotels beseitigt hat. Das laufende Verfahren gegen Expedia wird fortgesetzt."

Bestpreisklauseln sind nur auf den ersten Blick vorteilhaft für die Verbraucher, da sie letztlich den Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsplattformen einschränken. Buchungsportale, die niedrige Provisionen von den Hotels verlangen, können keine niedrigeren Hotelpreise anbieten. Auch Marktzutritte neuer Plattformanbieter werden erschwert.

HRS hat gegen den Beschluss des OLG Düsseldorfs keine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt, sodass der Untersagungsbeschluss des Bundeskartellamtes nunmehr bestandskräftig ist. Die Abmahnung des Bundeskartellamtes gibt Booking.com Gelegenheit, seine Haltung noch einmal zu überprüfen. Die von Booking angebotenen Kompromissvorschläge (sogenannte Verpflichtungszusagen) lehnt das Bundeskartellamt auf der Grundlage des Urteils des OLG Düsseldorf im Parallelfall HRS als nicht ausreichend ab. Vor dem Hintergrund der bestandskräftigen Untersagung der Bestpreisklauseln der HRS kommt die Annahme einer weniger weitgehenden Maßnahme für den Marktführer Booking.com in Deutschland nicht in Betracht.

In Europa führen verschiedene andere Wettbewerbsbehörden derzeit Verfahren wegen Bestpreisklauseln bei Hotelplattformen mit Blick auf die Hotels in ihren Ländern. Das Bundeskartellamt steht mit diesen Behörden und der Europäischen Kommission in engem Kontakt. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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