Erstmals erwähnt: Das Thema Compliance
Infobroschüre "Erfolgreiche Kartellverfolgung – Nutzen für Wirtschaft und Verbraucher"
Die aktualisierte Broschüre gewährt einen Einblick in die Fallpraxis und die Ermittlungstätigkeit der Behörde - Zentrale Elemente wie die überarbeitete Kronzeugenregelung, das neu eingeführte anonyme Hinweisgebersystem und Fragen der Bußgeldbemessung werden erläutert
Das Bundeskartellamt hat eine Neuauflage der Infobroschüre "Erfolgreiche Kartellverfolgung – Nutzen für Wirtschaft und Verbraucher" veröffentlicht. Die Kartellbekämpfung ist eine zentrale Aufgabe des Bundeskartellamtes. Die komplett überarbeitete Broschüre stellt die besonderen Herausforderungen der Kartellverfolgung dar und macht deutlich, dass sich dieses aufwändige Unterfangen für Wirtschaft und Verbraucher in vielerlei Hinsicht auszahlt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Kartellverfolgung ist und bleibt ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Die Zahl der aufgedeckten Kartelle ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und die Verfahren werden heute schneller abgeschlossen als noch vor zehn Jahren. Die Broschüre soll einen Einblick in unsere Arbeit gewähren. Wie decken wir Kartelle auf? Welche Rolle kommt dabei der Kronzeugenregelung zu? Wie funktioniert die internationale Zusammenarbeit? Wie wird die Höhe der Bußgelder bestimmt?"
Die aktualisierte Broschüre gewährt einen Einblick in die Fallpraxis und die Ermittlungstätigkeit der Behörde. Zentrale Elemente wie die überarbeitete Kronzeugenregelung, das neu eingeführte anonyme Hinweisgebersystem und Fragen der Bußgeldbemessung werden erläutert. Thematisiert werden außerdem die Chancen und Risiken der privaten Kartellrechtsdurchsetzung mittels Schadensersatzklagen. Erstmals angesprochen wird das Thema Compliance, welches von Unternehmen genutzt wird, um Kartellrechtsverstöße zu vermeiden.
Kartelle verursachen einen enormen wirtschaftlichen Schaden. Die Broschüre zeigt anhand aktueller Zahlen und Statistiken, welche Vorteile ganz unmittelbar mit einer effektiven Kartellverfolgung verbunden sind. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 06.03.17
Home & Newsletterlauf: 07.04.17
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Zahlreiche Aufträge zugeschoben
Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.
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Fitness- und Wellbeing-Angebote
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.