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Keine Behinderung wirksamen Wettbewerbs


Bundeskartellamt gibt Fusion zwischen Carglass und junited Autoglas frei
Trotz der hohen Markenbekanntheit von Carglass lässt nach wie vor ein großer Teil der Fahrzeugbesitzer die Glasschäden durch die Vertragswerkstätten der unterschiedlichen Automobilhersteller beheben

(07.10.15) - Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des junited Autoglas-Netzwerkes sowie dreier einzelner Fahrzeugglaswerkstätten durch die Belron GmbH, Köln, der Muttergesellschaft der Carglass GmbH, freigegeben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich "Reparatur und Austausch von Fahrzeugglas".

Carglass ist mit insgesamt 330 Standorten sowie etwa 350 mobilen Serviceeinheiten als größter Fahrzeugglasspezialist Deutschlands in dem von der Fusion betroffenen Markt tätig. Bei dem Zielunternehmen junited handelt es sich um die Inhaberin der Wort-/Bildmarke "junited Autoglas", unter der rund 230 unabhängige Werkstätten ("junited-Partner") ein deutschlandweites Netzwerk bilden und die Reparatur und den Austausch von Fahrzeugglas anbieten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Im vorliegenden Fall ist nicht zu erwarten, dass die Fusion zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs führt. Weder auf bundesweiter Ebene noch in Bezug auf einzelne regionale Märkte haben die Ermittlungen Anhaltspunkte dafür ergeben. Trotz der hohen Markenbekanntheit von Carglass lässt nach wie vor ein großer Teil der Fahrzeugbesitzer die Glasschäden durch die Vertragswerkstätten der unterschiedlichen Automobilhersteller beheben."

Weiterhin war für die Entscheidung die Stellung der Kfz-Versicherer im Glasschadensmarkt relevant. Die überwiegende Zahl der Glasschadensfälle wird über Kfz-Versicherer finanziert. Dadurch können die Versicherungen in den Verhandlungen über Rahmenverträge die Verhaltensspielräume der Glasreparaturunternehmen einschränken. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

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    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

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