Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen Microsoft
Microsoft hat auf den Wiederverkaufspreis von "Office Home & Student 2007" wettbewerbswidrig Einfluss genommen
Bußgeld in Höhe von 9 Mio. Euro - Microsoft hat die Geldbuße akzeptiert
(09.04.09) - Das Bundeskartellamt hat gegen die Microsoft Deutschland GmbH ein Bußgeld in Höhe von 9 Mio. Euro verhängt. Microsoft hat in wettbewerbswidriger Weise auf den Wiederverkaufspreis des Softwarepakets "Office Home & Student 2007" Einfluss genommen. Das fragliche Produkt wurde im Herbst 2008 im stationären Einzelhandel massiv beworben. Mit finanzieller Unterstützung von Microsoft warb unter anderem ein bundesweit tätiger Einzelhändler für das Produkt.
Noch vor Beginn der Werbekampagne Mitte Oktober 2008 verständigten sich Mitarbeiter von Microsoft und des fraglichen Einzelhändlers bei mindestens zwei Gelegenheiten über den Wiederverkaufspreis des Softwarepakets "Office Home & Student 2007".
Nicht jede Kontaktaufnahme zwischen Lieferant und Händler betreffend den Wiederverkaufspreis stellt eine verbotene Verhaltensabstimmung im Sinn von § 1 GWB dar. Allerdings darf es dabei zu keiner Abstimmung in der Weise kommen, dass sich der Lieferant konkret um die Koordinierung der Preisgestaltung des Händlers bemüht und sich Händler und Lieferant auf diese Weise über das künftige Vorgehen des Händlers verständigen. Diese Grenze wurde im vorliegenden Fall überschritten.
Microsoft hat die Geldbuße akzeptiert. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
-
Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
-
Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
-
Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
-
Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."