Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Kaffeerösterkartell enttarnt und bestraft


Bußgeldentscheidung: Bundeskartellamt verhängt weitere Geldbußen gegen Kaffeeröster
Kartellvergehen: 30 Mio. Euro Bußgeld wegen Preisabsprachen im Außer-Haus-Vertrieb


(16.06.10) - Das Bundeskartellamt hat gegen acht Kaffeeröster und den Deutschen Kaffeeverband e.V., Hamburg, (DKV) sowie zehn verantwortliche Mitarbeiter Geldbußen in Höhe von insgesamt ca. 30 Mio. Euro wegen Preisabsprachen im sog. Außer-Haus-Bereich (Belieferung von Großverbrauchern) verhängt.

Bei den acht Unternehmen handelt es sich um die
>> Kraft Foods Außer Haus Service GmbH, Bremen,
>> Tchibo GmbH, Hamburg,
>> J.J. Darboven GmbH & Co. KG, Hamburg,
>> Melitta SystemService GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Minden,
>> Luigi Lavazza Deutschland GmbH, Frankfurt,
>> Seeberger KG, Ulm,
>> Segafredo Zanetti Deutschland GmbH, München, und
>> Gebr. Westhoff GmbH & Co. KG, Bremen.

Eingeleitet wurde das Verfahren durch einen Bonusantrag der Alois Dallmayr Kaffee oHG, München, gegen die deshalb keine Geldbuße verhängt wurde. Melitta und Darboven wurde für ihre Kooperation bei der Aufklärung der Vorwürfe im Laufe des Verfahrens eine Reduktion ihrer Geldbußen gewährt.

Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt, sagte: "Absprachen über Preiserhöhungen bei Konsumgütern wie Kaffee spürt der Verbraucher ganz unmittelbar in seinem Portemonnaie. Kartelle gibt es in den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen. Sie sind extrem sozialschädlich und müssen deshalb konsequent verfolgt werden."

Arbeitskreis der Geschäftsführer und Vertriebsleiter
Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes existierte seit mindestens 1997 bis Mitte 2008 ein Arbeitskreis beim DKV, bestehend aus den Geschäftsführern und Vertriebsleitern der Kaffeeröster, in dem Preiserhöhungen und zum Teil Preissenkungen für Röstkaffee im sog. Außer-Haus-Bereich (Belieferung von Gastronomie, Hotels, Automatenaufstellern und anderen Großverbrauchern) koordiniert wurden.

Der Kreis der betroffenen Unternehmen unterscheidet sich deshalb teilweise von dem im Dezember letzten Jahres bebußten Kaffeerösterkartell gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel.

Vorliegend waren nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamts etwa die beiden Preiserhöhungen von Anfang 2005 (Preiserhöhung bis zu 1,40 Euro/kg) und von Anfang 2008 (Preiserhöhung bis zu 0,90 Euro/kg) abgesprochen.

Mit dem DKV war auch ein Verband unmittelbar beteiligt, indem er die Preiserhöhung von Anfang 2005 nach Aufforderung der Kartellanten durch eine eigene Pressemitteilung begleitet und unterstützt hatte. Der DKV hat den Verstoß in einer eigenen Pressemitteilung eingeräumt und bedauert.

Verfahrensstand
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Allerdings haben sechs der acht Unternehmen sowie deren Mitarbeiter sich zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereit erklärt.

Neben den zwei nun abgeschlossenen Verfahren gegen Kaffeeröster in den Bereichen des Lebensmitteleinzelhandels und des Außer-Haus-Vertriebs führt das Bundeskartellamt noch ein Verfahren gegen Hersteller von Cappuccino wegen des Verdachts von Preisabsprachen bei Cappuccino. Dieses Verfahren wird voraussichtlich Mitte dieses Jahres abgeschlossen. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen