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Missbrauchsverfahren in der Wasserversorgung


Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Beschluss des Bundeskartellamtes zur Senkung der Berliner Wasserpreise
Die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes wird nun auch für die Mieter effektiv werden

(18.03.14) - Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Beschwerde der Berliner Wasserbetriebe (BWB) gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 4. Juni 2012 zurückgewiesen. Das Amt hatte in dem Preissenkungsbeschluss angeordnet, dass die abgabenbereinigten Erlöse aus der Versorgung mit Trinkwasser in Berlin für die Jahre 2012 um ca. 18 Prozent und für die Jahre 2013 bis 2015 um durchschnittlich ca. 17 Prozent jeweils im Vergleich zu 2011 gesenkt werden müssen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir freuen uns sehr, dass das OLG Düsseldorf unseren Beschluss nach einem sehr aufwendigen Missbrauchs- und Gerichtsverfahren bestätigt hat. Für die Verbraucher in Berlin bedeutet das, dass sie für den Zeitraum von 2012 bis 2015 um insgesamt ca. 250 Millionen Euro entlastet werden. Die BWB haben aufgrund der sofortigen Vollziehbarkeit des Beschlusses bereits mit der Umsetzung begonnen. Die Gutschriften für das Jahr 2012 sind erfolgt und diejenigen für 2013 werden im Laufe dieses Jahres erteilt. Die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes wird nun auch für die Mieter effektiv werden. Bisher hatten die Vermieter oftmals eine Auskehrung der Gutschriften wegen bislang fehlender Rechtssicherheit verweigert. Die Berliner Haushalte werden deshalb in diesem Jahr von einem hohen Gutschriftenbetrag für die Vergangenheit und gleichzeitig von verringerten Abschlagszahlungen für die Zukunft profitieren. Die gerichtliche Bestätigung unterstreicht, wie umsichtig das Bundeskartellamt bei Missbrauchsverfahren in der Wasserversorgung vorgeht."

Inhaltlich hat das OLG Düsseldorf damit sowohl die Anwendbarkeit des Kartellrechts als auch das Konzept des Bundeskartellamtes (abgabenbereinigter Erlösvergleich) sowie die Feststellung der überhöhten Erlöse im Verhältnis zu den Vergleichsunternehmen aus Hamburg, München und Köln und die großzügige Anerkennung der Sonderkosten Ost (insbesondere Mehrinvestitionen zur Sanierung des Ostberliner Leitungsnetzes) durch das Bundeskartellamt bestätigt. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Gegen die Anwendbarkeit des Kartellrechts auf die Berliner Wasserpreise waren die BWB schon erfolglos in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln und Oberverwaltungsgericht Münster vorgegangen.

Die BWB kann gegen den Beschluss des OLG Düsseldorf Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

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    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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