Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Gartenbaubetriebe in Nordrhein-Westfalen


RWZ und Landgard nehmen Fusion im Gartenbauhandel nach Bedenken des Bundeskartellamtes zurück
Das Gemeinschaftsunternehmen hätte eine marktbeherrschende Stellung eingenommen



Die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG ("RWZ") und die Landgard Blumen & Pflanzen GmbH & Co. KG ("Landgard") haben die geplante Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Raiffeisen Gartenbau GmbH & Co. KG ("Raiffeisen Gartenbau") aufgegeben. An der Raiffeisen Gartenbau sollte Landgard 25 Prozent der Anteile erwerben und dafür seine Gartenbaubedarfsstandorte einbringen. 75 Prozent der Anteile sollte RWZ halten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Durch das Vorhaben wäre es zu einer wesentlichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen zu Lasten der Gartenbaubetriebe in Nordrhein-Westfalen gekommen. Daher haben wir den Beteiligten unsere vorläufigen Bedenken schriftlich mitgeteilt und in Aussicht gestellt, dass wir den Zusammenschluss untersagen wollen. Daraufhin haben die beteiligten Unternehmen die Anmeldung zurückgenommen."

Die Unternehmen hatten das Vorhaben am 26. Oktober 2017 beim Bundeskartellamt angemeldet. Das Bundeskartellamt ist nach umfangreichen Ermittlungen bei Herstellern, Wettbewerbern und Kunden zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass durch das Gemeinschaftsunternehmen eine marktbeherrschende Stellung entstehen würde. Daher hat es den geplanten Zusammenschluss am 31. Januar 2018 abgemahnt. Daraufhin haben die Beteiligten die Fusionsanmeldung mit Ende der Stellungnahmefrist am 19. Februar 2018 zurückgenommen.

Das Bundeskartellamt hat hier einen regional auf Nordrhein-Westfalen bezogenen Markt für Pflanzentöpfe und Verpackungen im Gartenbau bzw. einen regionalen Sortimentsmarkt für Gartenbaubedarfsartikel geprüft. Das Gemeinschaftsunternehmen hätte auf dem regionalen Markt für Töpfe und Verpackungen einen Marktanteil von 45-50 Prozent und auf dem regionalen Sortimentsmarkt für Gartenbaubedarf von über 50 Prozent eingenommen, mit weitem Abstand vor dem nächstfolgenden Wettbewerber.

Dabei wurden auch Direktbelieferungen von Herstellern aus dem In- und Ausland berücksichtigt. Auf dem Markt bestehen überdies erhebliche Marktzutrittsschranken. Die Ermittlungen bei den befragten Marktteilnehmern haben zudem ergeben, dass reine Online-Händler derzeit und in den nächsten Jahren keine taugliche Ausweichalternative für die Gartenbaubetriebe darstellen. Im Rahmen der Kundenbefragungen hat sich das Bundeskartellamt dabei auf eine repräsentative Stichprobe bei den betroffenen Gartenbaubetrieben am Niederrhein gestützt.

Die RWZ ist als Hauptgenossenschaft im Agrargroßhandel tätig. Ihr Geschäftsgebiet mit insgesamt rund 100 Standorten erstreckt sich über weite Teile von Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen und Sachsen sowie über ganz Rheinland-Pfalz und das Saarland.

Die Landgard-Gruppe ist eine Genossenschaft, die vornehmlich als Vermarkterin von Blumen und Pflanzen sowie Gemüse und Obst für die Erzeuger aktiv ist. Sie unterhält Standorte in Deutschland und neun weiteren europäischen Ländern. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 25.02.18
Newsletterlauf: 19.04.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Aufklärung des Kartellverstoßes

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Koblach (Österreich), eine Geldbuße in Höhe von 783.900 Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Die Pfanner Schutzbekleidung GmbH (nachfolgend: Pfanner) und ein (nicht bebußtes) Schwesterunternehmen vertreiben über Fachhändler in Deutschland hochwertige und hochpreisige Funktions- und Schutzkleidung.

  • Innenliegende Sonnenschutzprodukte

    Die Hunter Douglas GmbH, Düsseldorf, hat die Anmeldung zum Erwerb der erfal GmbH & Co. KG, Falkenstein/Vogtland, aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Bei dem mittelständischen Zielunternehmen erfal handelt es sich um einen Hersteller von Produkten für Insektenschutz sowie für innen- und außenliegenden Sonnenschutz.

  • Radare und optoelektronische Systeme

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben. Über die Förderbank KfW ist der Bund mit 25,1 Prozent an der Hensoldt beteiligt.

  • Hoher wirtschaftlicher Druck

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben. In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Evangelische Stiftung Augusta (Bochum) ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen.

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen