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Kartellverfahren gegen Industrieversicherer


AXA Versicherung AG, HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G und Gothaer Allgemeine Versicherung AG nehmen ihren Einspruch gegen die Bußgeldbescheide des Bundeskartellamtes vom März 2005 zurück
Das Bundeskartellamt hatte 2005 Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 150 Mio. Euro gegen insgesamt 18 Versicherungsunternehmen sowie 22 betroffene Vorstandsmitglieder dieser Unternehmen verhängt


(20.07.09) - In dem Kartellverfahren gegen Industrieversicherer haben nach Einspruchsrücknahme der AXA Versicherung AG in der vergangenen Woche nunmehr auch der HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. und die Gothaer Allgemeine Versicherung AG sowie die persönlich Betroffenen ihren Einspruch gegen die Bußgeldbescheide des Bundeskartellamtes vom März 2005 zurückgenommen. Dies geht aus einer Meldung des Bundeskartellamtes hervor.

Die Rücknahme der Einsprüche betrifft den Komplex industrielle Sachversicherung und damit den mit Abstand bedeutendsten Teil der Vorwürfe des Bundeskartellamtes. Die Allianz und die Württembergische Versicherung hatten ihre Einsprüche bereits vor dem Beginn des gerichtlichen Verfahrens zurückgenommen. Das Pilotverfahren des OLG Düsseldorf in Sachen Industrieversicherer ist damit beendet. Damit sind nun vom Bundeskartellamt verhängte Bußgelder in Höhe von insgesamt ca. 96 Mio. Euro rechtskräftig geworden.

Das Bundeskartellamt hatte 2005 Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 150 Mio. Euro gegen insgesamt 18 Versicherungsunternehmen sowie 22 betroffene Vorstandsmitglieder dieser Unternehmen verhängt. Der Kartellrechtsverstoß betraf bundesweit und branchenübergreifend vor allem den Bereich der industriellen Sachversicherung (Feuer-, Feuer-Betriebsunterbrechungs-, EC- und All-Risk-Versicherung sowie Technische Versicherung), ferner die Transport- und die Gebäude-/ Monopol-Versicherung sowie Reisekosteninsolvenzversicherung.

Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes hatten sich die betreffenden Versicherer seit Mitte 1999 abgesprochen, den zum damaligen Zeitpunkt bestehenden intensiven Prämien- und Bedingungswettbewerb zu beenden, um höhere Prämien und Konditionenveränderungen herbeizuführen.

Das Gericht hatte die Beweisaufnahme gegen die AXA Versicherung AG, HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. und die Gothaer Allgemeine Versicherung AG weitgehend abgeschlossen und Sachverständige mit der Berechnung eines möglichen kartellbedingten Mehrerlöses beauftragt. Das OLG hat die Möglichkeit, nach mündlicher Verhandlung, von der durch das Bundeskartellamt festgesetzten Buße abzuweichen und zwar nach unten wie auch nach oben.

Eine Reihe von Einsprüchen, die die noch ausstehenden Bußgeldsumme von ca. 54 Mio. Euro betreffen, müssen noch zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht verhandelt werden, soweit die Unternehmen ihre Einsprüche nicht auch diesbezüglich zurücknehmen. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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