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Wettbewerbsprobleme auf den Kraftstoffmärkten


Bundeskartellamt: Marktbeherrschenden Oligopol der fünf Konzerne BP/Aral, Conoco-Philips/Jet, ExxonMobil/Esso, Shell und Total auf den deutschen Tankstellenmärkten
Arbeitskreis Kartellrecht: Kritisch bewertet wurde die Möglichkeit von kartellrechtlichen Preishöhenkontrollen auf den Tankstellenmärkten


(20.10.11) - Auf Einladung des Bundeskartellamtes diskutierten rund 100 Experten über die wettbewerblichen Probleme auf den Kraftstoffmärkten. Der Arbeitskreis Kartellrecht tagt jährlich zu grundsätzlichen wettbewerbspolitischen Themen. Auch an der Tagung nahmen zahlreiche Hochschullehrer rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten, hochrangige Vertreter nationaler und internationaler Wettbewerbsbehörden sowie Richter der Kartellsenate beim Oberlandesgericht Düsseldorf und beim Bundesgerichtshof (BGH) teil.

Das Bundeskartellamt hatte im Mai 2011 den Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung Kraftstoffe vorgelegt. Das Bundeskartellamt geht von einem marktbeherrschenden Oligopol der fünf Konzerne BP/Aral, Conoco-Philips/Jet, ExxonMobil/Esso, Shell und Total auf den deutschen Tankstellenmärkten aus. Die Studie weist u.a. nach, wie die Mechanismen der Preissetzung in diesem Oligopol funktionieren. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass es angesichts der wettbewerbsbeschränkenden Marktstrukturen keiner Absprachen zwischen den Konzernen bedarf, um Preise weitestgehend parallel zu setzen.

Die Tagung fand unter der Leitung von Herrn Dr. Klocker, Vizepräsident des Bundeskartellamtes statt. Zu Beginn standen einleitende Kurzvorträge der Panellisten Sandro Gleave, Beisitzender der 8. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes, Dr. Hans W. Friederiszick, Geschäftsführer der ESMT Competition Analysis GmbH, Mag. Dr. Michael Losch, Sektionschef des österreichischen Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, Prof. Dr. Daniel Zimmer, Mitglied der Monopolkommission und Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn sowie Herrn Dr. Bernd Langeheine, dem stellvertretenden Direktor der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission.

Allgemeines Lob der Teilnehmer der Tagung fand die Qualität der Sektoruntersuchung und insbesondere die empirische Tiefe der Preisanalyse. Intensiv diskutiert wurde der Oligopol- Befund des Bundeskartellamtes. Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer unterstützte hier die Analyse der Behörde.

Kritisch bewertet wurde die Möglichkeit von kartellrechtlichen Preishöhenkontrollen auf den Tankstellenmärkten. Die Problemursache – die vermachteten Marktstrukturen – könne damit nicht behoben werden.

Die wettbewerblichen Vorteile von regulatorischen Eingriffen des Gesetzgebers wurden ebenfalls überwiegend skeptisch gesehen. Besondere Aufmerksamkeit erfuhr das sog. "Österreichische Modell". In Österreich können die Mineralölkonzerne aufgrund einer entsprechenden Verordnung Preise an den Tankstellen nur einmal täglich um 12:00 Uhr erhöhen. Darüber hinaus werden sämtliche Preisveränderungen unmittelbar einer staatlichen Stelle gemeldet, die diese dann über ein Internetportal den Verbrauchern zur Verfügung stellt. In der Diskussion fanden die positiven Aspekte für den Verbraucher Anklang, jedoch stellten einige Teilnehmer den wettbewerblichem Nutzen und den positiven Effekt der Regelung auf die Preise in Frage. Vorgeschlagen wurde, dass die experimentelle Ökonomie zu den verschiedenen regulativen Modellen Erkenntnisse liefern sollte. (Bundeskartellamt: ra)


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    Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.

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