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Keine nachteilige Verstärkung der Marktposition


Bundeskartellamt gibt Minderheitsbeteiligung von Gazprom an VNG frei
Frage, ob Gazprom auf dem Markt für die Förderung von Erdgas und den Import nach Deutschland marktbeherrschend ist, war in diesem Verfahren nicht entscheidungsrelevant


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(14.02.12) - Das Bundeskartellamt hat die Minderheitsbeteiligung von Gazprom an dem größten ostdeutschen Gasversorger VNG freigegeben. Die Frage, ob Gazprom auf dem Markt für die Förderung von Erdgas und den Import nach Deutschland marktbeherrschend ist, war in diesem Verfahren nicht entscheidungsrelevant, da mit der Minderheitsbeteiligung an der VNG jedenfalls keine nachteilige Verstärkung der Marktposition Gazproms einhergeht.

Die Gründe für die Entscheidung, hatte die Behörde den Beteiligten bereits am 12.01.2012 mitgeteilt. Die zwischenzeitlich erfolgten Stellungnahmen der Beteiligten, Beigeladenen sowie von Behörden wurden umfassend berücksichtigt, ohne dass die wettbewerbliche Bewertung des Zusammenschlussvorhabens dadurch wesentliche Änderungen erfahren hätte. (Bundeskartellamt: ra)

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Meldungen: Bundesnetzagentur

Kartellrecht und Kartellvergehen

Entgeltüberprüfungsverfahren gegen die DP AG Die Bundesnetzagentur hat ein nachträgliches Entgeltüberprüfungsverfahren gegen die Deutsche Post AG (DP AG) eingeleitet. Zur Überprüfung stehen die Zugangsbedingungen zu dem Produkt "Adressierte Werbesendungen: Infopost und Infobrief national".

Eckpunktepapier "Smart Grid und Smart Market" Die Bundesnetzagentur hat jetzt ein Eckpunktepapier "Smart Grid und Smart Market" veröffentlicht. Damit soll etwas mehr Klarheit und Licht in eine zum Teil verwirrende und noch nicht strukturierte Debatte gebracht werden. Das Papier befasst sich mit der Frage, wie das System der Energieversorgung im Zuge der Energiewende verändert werden muss. Dabei fordert die Bundesnetzagentur u. a., die Bereiche intelligente Netze (smart grids) und intelligente Märkte (smart markets) klar voneinander abzugrenzen.

Energiemarkt: Risiken von Vorauskassemodellen Im Jahr 2010 ist die Zahl der Letztverbraucher, die ihren Strom- oder Gasanbieter wechselten, deutlich gestiegen. Dies ergibt sich aus dem Monitoringbericht 2011, den die Bundesnetzagentur jetzt veröffentlicht hat. In dem Bericht dokumentiert und analysiert die Bundesnetzagentur die Entwicklungen in den Bereichen Erzeugung, Transport (Netze), Groß- und Einzelhandel.

Umstieg auf die erneuerbaren Energien Die Bundesnetzagentur hat die Eigenkapitalrenditen für Investitionen in die Strom- und Gasnetze festgelegt, die in der nächsten Regulierungsperiode gelten werden. Danach beträgt die Eigenkapitalrendite für Neu- bzw. Erweiterungsinvestitionen künftig 9,05 Prozent vor Körperschaftsteuer (10,48 Prozent vor Abzug von Körperschaft- und Gewerbesteuer). Für Altanlagen wurde die künftige Eigenkapitalrendite auf 7,14 Prozent festgelegt.

Beschleunigung des Lieferantenwechsels Die Bundesnetzagentur hat neue Regeln für den Wechsel des Strom- und Gasanbieters festgelegt. Damit kann der Verbraucher noch einfacher und schneller seinen Energielieferanten wechseln. Mit der aktuellen Entscheidung wird der Lieferantenwechselprozess an neue gesetzliche Vorgaben angepasst, in den wesentlichen Abläufen verschlankt und für Strom und Gas weitestgehend vereinheitlicht.

Ausländische Fax-Rufnummern werden geblockt Die Bundesnetzagentur ist jetzt gegen die als "Swiss Money Report" bekannten Spam-Faxe vorgegangen. Alle deutschen Netzbetreiber wurden aufgefordert, soweit es ihnen technisch möglich ist, eingehende Verbindungen sowie die Erreichbarkeit von insgesamt sechs auf den Faxen angegebenen ausländischen Rufnummern zu unterbinden.

Rechtswidrige telefonische Bewerbung Die Bundesnetzagentur hat jetzt für bestimmte Forderungen der SIS Senioren Info Services GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber sämtlichen Netzbetreibern ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die SIS Senioren Info Services GmbH Verbrauchern mittels der Produkt-ID 18SI4 Entgelte für einen telefonischen Auskunfts- und Recherchedienst für Senioren berechnet. Diese Produkt-ID entspricht bei der Telekom Deutschland GmbH der Artikel-/Leistungsnummer 67721. Das Verbot gilt rückwirkend für die Zeit ab dem 9. Juni 2011.

Hotline für vermisste Kinder Die Rufnummer 116 000 ist jetzt als Hotline für vermisste Kinder in Betrieb genommen worden. Die Hotline der "Initiative Vermisste Kinder" ist jederzeit und bundesweit aus dem Fest- und Mobilfunknetz entgeltfrei zu erreichen. Betroffene erhalten hier Unterstützungen bei der Suche nach vermissten Kindern, zudem werden Meldungen über vermisste Kinder entgegengenommen und an die Polizei weitergeleitet. Allerdings sollten im Falle eines vermissten Kindes weiterhin zunächst die Notrufnummer 110 der Polizei oder die europäische Notrufnummer 112 kontaktiert werden.

Besteht Notwendigkeit eines Reservekernkraftwerks? Die Bundesnetzagentur hat ihren Bericht zur Notwendigkeit eines Reservekernkraftwerks im Sinne der Neuregelung des Atomgesetzes (AtG) vorgelegt. Nach Abwägung aller derzeit bekannten Umstände wird die Bundesnetzagentur den Reservebetrieb eines Kernkraftwerks für diesen und den nächsten Winter nicht anordnen.

Ausbau zukunftsfähiger Übertragungsnetze Die Bundesnetzagentur hat die Konsultation mit der Öffentlichkeit zu einem Szenariorahmen der künftigen Struktur der Stromversorgung in Deutschland eröffnet. Auf deren Grundlage soll der erforderliche Netzausbau ermittelt werden. Dieser Szenariorahmen wurde von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern vorgelegt und wird von der Bundesnetzagentur jetzt zur Konsultation gestellt.

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Verstärkte Verfolgung von Submissionsabsprachen Hardcore-Kartelle und Kronzeugenregelung