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Jahresbericht 2015 des Bundeskartellamtes


In insgesamt elf Kartellverfahren hat das Bundeskartellamt im Jahre 2015 rund 208 Millionen Euro Bußgelder wegen verbotener Absprachen verhängt
Kartellverfolgung bleibt ein Schwerpunkt der Arbeit - Bundeskartellamt ermittelt außerdem derzeit gegen den Online-Ticketvermarkter CTS Eventim und hat ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet



Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den Jahresbericht 2015 seiner Behörde vorgestellt. Die Wettbewerbspolitik und die kartellbehördliche Praxis werden durch neue digitale Produkte und Geschäftsmodelle vor neue Aufgaben gestellt. Um der steigenden Bedeutung der Internetwirtschaft Rechnung zu tragen, hat das Bundeskartellamt Anfang 2015 einen Think Tank Internet eingerichtet.

Andreas Mundt sagte: "Mit der zunehmenden Digitalisierung erleben wir eine wirtschaftliche Revolution, die alle Lebensbereiche erfasst. Auch kartellrechtlich müssen viele Fragen neu durchdacht und zur praktischen Anwendung gebracht werden. Unsere Kernaufgabe als Hüter des Wettbewerbs ist es, gerade in der digitalen Welt, missbräuchliche Verhaltensweisen der großen Player schnell und konsequent zu verfolgen, um so die Märkte für neue Geschäftsmodelle offenzuhalten."

Das Bundeskartellamt hat in den zurückliegenden Jahren bereits zahlreiche "Internet-Fälle" abgeschlossen. Unter anderem hat die Behörde gegen Amazon Marketplace und bekannte Hotelbuchungsportale erwirkt, dass die sogenannten Bestpreis-Klauseln aufgegeben wurden, die die Händler bzw. Hoteliers dazu verpflichteten, an keiner anderen Stelle günstigere Angebote machen zu dürfen. Darüber hinaus wurden wichtige Fusionskontrollverfahren von Internetplattformen u.a. bei Immobilien- und Partnervermittlungsportalen geführt. Das Bundeskartellamt ermittelt außerdem derzeit gegen den Online-Ticketvermarkter CTS Eventim und hat ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet. Die Behörde geht hier dem Verdacht nach, dass Facebook durch etwaige Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbraucht.

Einen Überblick über die Fallpraxis des Amtes und den Stand der ökonomischen und kartellrechtlichen Forschung gibt das vor kurzem veröffentlichte Arbeitspapier "Marktmacht von Plattformen und Netzwerken".

Kartellverfolgung
In insgesamt elf Kartellverfahren hat das Bundeskartellamt im Jahre 2015 rund 208 Millionen Euro Bußgelder wegen verbotener Absprachen verhängt. Die Bußgelder verteilen sich auf insgesamt 45 Unternehmen und 24 Privatpersonen. Die Verfahren betrafen die verschiedensten Branchen, wie z.B. Automobilzulieferer, Matratzenhersteller, Anbieter von Containertransporten oder Hersteller von Fertiggaragen.

Im ersten Halbjahr 2016 hat das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von rund 99 Mio. Euro verhängt. Unter anderem sind die Ermittlungen des Amtes gegen Großhändler der Sanitär-, Heizungs- und Klimabranche abgeschlossen worden. Auch im sogenannten Vertikalfall, bei dem Absprachen über die Ladenverkaufspreise zwischen Herstellern und Händlern von Lebensmitteln verfolgt wurden, sind in den ersten Monaten dieses Jahres nahezu alle Verfahrenskomplexe abgeschlossen worden.

Andreas Mundt sagte: "Die Kartellverfolgung bleibt ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Die Zahl der abgeschlossenen und der neu aufgenommenen Fälle sind auf einem hohen Niveau. Um das kartellrechtliche Bewusstsein zu schärfen, schauen wir uns gleichermaßen Fälle in großen und kleinen Branchen an. Und wir greifen horizontale Kartelle – also Absprachen zwischen Wettbewerbern – ebenso auf wie vertikale Fälle, bei denen Hersteller und Händler sich zu Lasten der Endverbraucher absprechen."

Im Nachgang zum sogenannten Vertikalfall im stationären Lebensmitteleinzelhandel arbeitet das Bundeskartellamt derzeit an einem Leitfaden, um Unternehmen der Branche auch anhand von Praxisbeispielen den Hintergrund, Zweck und die Reichweite des Preisbindungsverbots zu erläutern. Anhand von Beispielen wird aufgezeigt, wo die Grenze zwischen verbotenem und erlaubtem Verhalten verläuft.

Fusionskontrolle
Die Zahl der angemeldeten Fusionen bewegt sich seit einigen Jahren auf einem stabilen Niveau. Im Jahr 2015 hat das Bundeskartellamt 1169 Fusionskontrollentscheidungen getroffen, davon insgesamt 13 Verfahren nach einer der vertieften Prüfung, der sog. Zweiten Phase. Ein Vorhaben wurde untersagt (Edeka/Kaiser’s Tengelmann) und eines nur unter Bedingungen freigegeben (Autoersatzteilhandel – Wessels & Müller SE erwirbt Trost Auto Service Technik SE).

Andreas Mundt erklärte: "Der Lebensmitteleinzelhandel ist eine hoch konzentrierte Branche, die uns weiter beschäftigen wird. Es gibt neben den großen vier Handelskonzernen nur noch wenige mittelständische Wettbewerber. Derzeit prüfen wir das Vorhaben von Rewe, die Mehrheit an der Coop zu übernehmen. Auch hier schauen wir uns – wie bei Edeka/Kaiser’s Tengelmann – die betroffenen regionalen Märkte genau an."

Im März 2016 hat der Bundeswirtschaftsminister im Fall Edeka/Tengelmann auf Antrag der Unternehmen unter den Aspekten 'Arbeitsplatzerhalt' und 'Erhalt der Arbeitnehmerrechte' eine Ministererlaubnis unter Auflagen erteilt und der Fusion damit zugestimmt. Seit dem Bestehen dieses Instrumentes war dies die neunte Ministererlaubnis. Sie bleibt damit ein selten angewandtes Instrument, um neben den Auswirkungen auf den Wettbewerb auch andere Aspekte einer Fusion berücksichtigen zu können. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 28.06.16
Home & Newsletterlauf: 22.07.16



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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