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Zusammenarbeit beim Wettbewerbsrecht


Kartellrecht: Jahreskonferenz des International Competition Network (ICN) in Marokko
Das ICN bündelt in seinen Arbeitsprodukten ein enormes Wissen über die Durchsetzung von Wettbewerbsrecht weltweit wie in einer Enzyklopädie

(23.05.14) - Insgesamt rund 520 Teilnehmer aus 90 Staaten besuchten die diesjährige 13. Jahreskonferenz des International Competition Network (ICN), die vom 23. bis 25. April in Marrakesch, Marokko, stattfand. Neben den Wettbewerbsbehörden waren auch die Privatwirtschaft, andere internationale Organisationen, Rechts- und Wirtschaftsexperten und die Wissenschaft vertreten. Das ICN ist die bedeutendste Vereinigung von Wettbewerbsbehörden weltweit. Es umfasst 128 Wettbewerbsbehörden aus 115 Staaten. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, ist seit September 2013 Vorsitzender des Leitungsgremiums des ICN.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das ICN bündelt in seinen Arbeitsprodukten ein enormes Wissen über die Durchsetzung von Wettbewerbsrecht weltweit wie in einer Enzyklopädie. Kein anderes Forum bietet eine vergleichbare Basis für die internationale Zusammenarbeit von Wettbewerbsbehörden."

Um das ICN auf Erfolgskurs zu halten, hat Andreas Mundt der künftigen Arbeit drei Leitbegriffe vorangestellt: Focus, Inclusiveness und Implementation. Er begrüßt es, dass sich die Jahreskonferenz in Marrakesch besonders dem Begriff Inclusiveness verschrieben hat. "Die Wahl von Marrakesch als Konferenzort war eine exzellente Gelegenheit, um Teilnehmer aus Afrika und dem Mittelmehrraum noch stärker einzubinden."

Auf der Konferenz wurden die Arbeitsprodukte des zurückliegenden Jahres verabschiedet, unter anderem Empfehlungen im Bereich des Missbrauchs von Marktmacht durch Kampfpreise, Empfehlungen im Bereich der Beurteilung wettbewerblicher Effekte von Gesetzesvorhaben, eine gemeinsame Vorlage für die Erlaubnis des Austauschs von Informationen aus Bonusanträgen in der internationalen Kartellverfolgung, die Aktualisierung des Handbuchs zur Kartellverfolgung und des Handbuchs zur behördlichen Praxis, ein Entwurf des Zwischenberichts zur internationalen Zusammenarbeit in der Fusionskontrolle sowie verschiedene Trainingsmodule.

Auch die 13. Jahreskonferenz hat einen Rahmen für die vertiefte Diskussion der Arbeitsprodukte und auch künftiger Themen geschaffen, um sicherzustellen, dass das ICN auf die Bedürfnisse der Mitglieder und nichtstaatlichen Vertreter ausgerichtet bleibt und als eines der wichtigsten informellen Netzwerke der Intensivierung der Zusammenarbeit in allen Bereichen des Wettbewerbsrechts dienen kann.

Im nun beginnenden neuen ICN-Jahr wird sich das Netzwerk unter anderem den Themen Nebenbestimmungen in Fusionskontrollverfahren, missbräuchliche Verhaltensweisen, Zusammenarbeit und Ablauf von behördlichen Verfahren widmen und verschiedene Workshops anbieten.

Die nächste ICN-Jahreskonferenz findet vom 28. April bis zum 1. Mai 2015 in Sydney, Australien, statt. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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