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Zusammenarbeit beim Wettbewerbsrecht


Kartellrecht: Jahreskonferenz des International Competition Network (ICN) in Marokko
Das ICN bündelt in seinen Arbeitsprodukten ein enormes Wissen über die Durchsetzung von Wettbewerbsrecht weltweit wie in einer Enzyklopädie

(23.05.14) - Insgesamt rund 520 Teilnehmer aus 90 Staaten besuchten die diesjährige 13. Jahreskonferenz des International Competition Network (ICN), die vom 23. bis 25. April in Marrakesch, Marokko, stattfand. Neben den Wettbewerbsbehörden waren auch die Privatwirtschaft, andere internationale Organisationen, Rechts- und Wirtschaftsexperten und die Wissenschaft vertreten. Das ICN ist die bedeutendste Vereinigung von Wettbewerbsbehörden weltweit. Es umfasst 128 Wettbewerbsbehörden aus 115 Staaten. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, ist seit September 2013 Vorsitzender des Leitungsgremiums des ICN.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das ICN bündelt in seinen Arbeitsprodukten ein enormes Wissen über die Durchsetzung von Wettbewerbsrecht weltweit wie in einer Enzyklopädie. Kein anderes Forum bietet eine vergleichbare Basis für die internationale Zusammenarbeit von Wettbewerbsbehörden."

Um das ICN auf Erfolgskurs zu halten, hat Andreas Mundt der künftigen Arbeit drei Leitbegriffe vorangestellt: Focus, Inclusiveness und Implementation. Er begrüßt es, dass sich die Jahreskonferenz in Marrakesch besonders dem Begriff Inclusiveness verschrieben hat. "Die Wahl von Marrakesch als Konferenzort war eine exzellente Gelegenheit, um Teilnehmer aus Afrika und dem Mittelmehrraum noch stärker einzubinden."

Auf der Konferenz wurden die Arbeitsprodukte des zurückliegenden Jahres verabschiedet, unter anderem Empfehlungen im Bereich des Missbrauchs von Marktmacht durch Kampfpreise, Empfehlungen im Bereich der Beurteilung wettbewerblicher Effekte von Gesetzesvorhaben, eine gemeinsame Vorlage für die Erlaubnis des Austauschs von Informationen aus Bonusanträgen in der internationalen Kartellverfolgung, die Aktualisierung des Handbuchs zur Kartellverfolgung und des Handbuchs zur behördlichen Praxis, ein Entwurf des Zwischenberichts zur internationalen Zusammenarbeit in der Fusionskontrolle sowie verschiedene Trainingsmodule.

Auch die 13. Jahreskonferenz hat einen Rahmen für die vertiefte Diskussion der Arbeitsprodukte und auch künftiger Themen geschaffen, um sicherzustellen, dass das ICN auf die Bedürfnisse der Mitglieder und nichtstaatlichen Vertreter ausgerichtet bleibt und als eines der wichtigsten informellen Netzwerke der Intensivierung der Zusammenarbeit in allen Bereichen des Wettbewerbsrechts dienen kann.

Im nun beginnenden neuen ICN-Jahr wird sich das Netzwerk unter anderem den Themen Nebenbestimmungen in Fusionskontrollverfahren, missbräuchliche Verhaltensweisen, Zusammenarbeit und Ablauf von behördlichen Verfahren widmen und verschiedene Workshops anbieten.

Die nächste ICN-Jahreskonferenz findet vom 28. April bis zum 1. Mai 2015 in Sydney, Australien, statt. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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