Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Wettbewerb in der Energiewirtschaft


Evaluierung zeigt: Erhebliche Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im Gasvertrieb
Beschlüsse des Bundeskartellamtes zu langfristigen Gaslieferverträgen waren erfolgreich


(23.06.10) - Das Bundeskartellamt hat einen Bericht zur Evaluierung seiner Beschlüsse zu langfristigen Gaslieferverträgen veröffentlicht.

In mehreren Entscheidungen gegenüber deutschen Ferngasunternehmen hatte die Behörde eine Begrenzung der Laufzeiten und der Bezugsquoten von Gaslieferverträgen durchgesetzt. Die Erfolge dieser bis zum 30. September 2010 befristeten Maßnahmen dokumentiert der jetzt vorgelegte Bericht. Aufgrund der festgestellten positiven Marktveränderungen besteht kein Anlass für eine Verlängerung der Regelung.

Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt: "Durch unsere Entscheidungen konnten wir die wettbewerbsbeschränkende Praxis der langfristigen Vollversorgung aufbrechen und einen entscheidenden Anstoß für mehr Wettbewerb im Gassektor leisten."

Die umfangreiche Evaluierung des Marktes hat deutlich gemacht: Die Bedeutung der seinerzeit beanstandeten langen Laufzeiten und hohen Lieferquoten in den Gaslieferverträgen von Ferngasunternehmen wie E.ON Ruhrgas, VNG, Wingas und RWE ist drastisch zurückgegangen. Der Markt ist heute gekennzeichnet von unterschiedlichen Vertragsmodellen, Produktvielfalt, gestiegener Lieferantenauswahl und größerer Verhandlungsmacht auf Seiten der Abnehmer.

Kartellverfahren gegen 15 deutsche Ferngasunternehmen
In der Zeit von 2006 bis 2008 führte das Bundeskartellamt Verfahren gegen 15 deutsche überregionale und regionale Ferngasunternehmen wegen einer Marktabschottung auf dem Markt für die Belieferung von regionalen und lokalen Weiterverteilern infolge langfristiger Gaslieferverträge. Die Entscheidungen enthielten Vorgaben für die kartellrechtlich zulässige Vertragsdauer in Abhängigkeit von der Bezugsquote.

Evaluierung
Zur Prüfung, ob aus kartellrechtlicher Sicht eine Verlängerung der Mengen-/Laufzeitregelungen über den Stichtag 30. September 2010 hinaus angeraten ist, hat das Bundeskartellamt nun die allgemeinen rechtlichen wie tatsächlichen Marktentwicklungen der vergangenen Jahre eingehend analysiert. Außerdem wurde die Vertragssituation bei der Belieferung von lokalen und regionalen Weiterverteilern durch überregionale und regionale Ferngasunternehmen erneut untersucht.

Im Rahmen der mehrmonatigen Evaluierung hat das Amt über 100 Marktteilnehmer nach ihrer konkreten Vertragspraxis, aber auch nach ihren eigenen Erfahrungen befragt. Die beschaffungsseitige Entwicklung des Wettbewerbs wurde auch von den Abnehmern - bis auf ganz wenige Ausnahmen - positiv beurteilt.

Marktbelebung durch weitere Maßnahmen
Eine wichtige Rolle für die Beurteilung der Marktverhältnisse spielten auch die positiven Auswirkungen der folgenden Maßnahmen:

>> derzeitige Novellierung der Gasnetzzugangsverordnung
>> Organisation des Gasnetzzugangs durch die Bundesnetzagentur
>> die strikte Untersagungslinie des Bundeskartellamtes bei Beteiligungsvorhaben marktbeherrschender Gasvorlieferanten und
>> das Einschreiten des Bundeskartellamtes gegen Weiterverkaufsverbote für Mindestabnahmemengen in Gaslieferverträgen.
(Bundeskartellamt: ra)

Lesen Sie mehr (externer Link)
Bericht zur Evaluierung seiner Beschlüsse zu langfristigen Gaslieferverträgen


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen