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Konzessionsvergabe: Wertung & Auswahlentscheidung


Bundeskartellamt eröffnet Prüfverfahren wegen der Gasnetz-Konzessionsvergabe in Berlin
Gegen kartellrechtliche Missbrauchsvorschriften verstoßen?

(23.07.14) - Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren zur Überprüfung der Gasnetz-Konzessionsvergabe in Berlin eingeleitet. Zuvor hatten die GASAG Berliner Gaswerke AG und die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg eine Beschwerde eingereicht.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellames, sagte: "Wir haben die zuständige Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin gebeten, uns Unterlagen wie z.B. die Angebote der Bieter und Details zur Bewertung zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des Verfahrens werden wir jetzt prüfen, ob die Wertung und Auswahlentscheidung bei der Konzessionsvergabe für das Gasnetz in Berlin gegen kartellrechtliche Missbrauchsvorschriften verstoßen."

Das Bundeskartellamt ist bereits 2012 auf Wunsch der zuständigen Senatsverwaltung zum Auswahlverfahren für die Vergabe der Wegenutzungsrechte für Gas konsultiert worden. Über viele Details des Vergabeverfahrens konnte Einvernehmen erzielt werden. Das Amt hatte aber auch - zuletzt im Dezember 2013 - auf kritische Punkte, wie zum Beispiel den sehr weiten Umfang der "Change-of-control"-Klausel hingewiesen.

Die Bewertung der Angebote und die derzeitige Auswahlentscheidung sind allein durch die zuständige Berliner Senatsverwaltung ohne Beteiligung des Bundeskartellamtes erfolgt. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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