Keine Addition von Marktanteilen
Bundeskartellamt genehmigt Sparkassenfusion in Niedersachsen
Von dem Zusammenschluss sind mehrere Märkte im Bereich Bankdienstleistungen betroffen, sowohl im Privat- als auch im Geschäftskundenbereich
Das Bundeskartellamt hat die Fusion zwischen der Sparkasse Hildesheim, der Sparkasse Goslar/Harz und der Kreissparkasse Peine freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Obwohl die Geschäftsgebiete der drei Sparkassen unmittelbar aneinandergrenzen, haben sich die Sparkassen bislang keinen Wettbewerb geliefert und auch für die Zukunft wäre dies nicht zu erwarten gewesen. Der niedersächsische Gesetzgeber hat für die Sparkassen räumlich begrenzte Tätigkeitsgebiete vorgeschrieben. Aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben können sie nicht in die Gebiete der anderen Sparkassen vorstoßen. Letztlich war die Fusion daher freizugeben, da sich an den Wettbewerbsbedingungen mit oder ohne Zusammenschluss nichts ändert."
Nach dem Niedersächsischen Sparkassengesetz entspricht das Geschäftsgebiet einer Sparkasse in der Regel dem Gebiet ihres meist kommunalen Trägers. Grundsätzlich ist es daher den Sparkassen verboten, außerhalb ihres Geschäftsgebietes Filialen zu eröffnen und Werbung zu treiben. Die Ermittlungen haben ergeben, dass es in den jeweiligen Geschäftsgebieten der Beteiligten auch tatsächlich so gut wie keine Überschneidungen gibt.
Von dem Zusammenschluss sind mehrere Märkte im Bereich Bankdienstleistungen betroffen, sowohl im Privat- als auch im Geschäftskundenbereich. Einige dieser Märkte grenzt das Bundeskartellamt regional ab. Dies gilt vor allem für den Markt für Privatgirokonten, aber auch für die Kreditmärkte für Geschäftskunden.
Die Ermittlungen haben ergeben, dass die lokalen Sparkassen auf vielen Märkten innerhalb ihres eigenen Geschäftsgebietes über hohe Marktanteile verfügen, die teilweise auch über der Schwelle der Marktbeherrschungsvermutung liegen. Jedoch kommt es aufgrund der fehlenden Überschneidungen zu keiner Addition von Marktanteilen.
Die Marktuntersuchung hat zudem ergeben, dass im Raum Hildesheim/Goslar/Peine insbesondere die dort ansässigen Volks- und Raiffeisenbanken als Alternative sowohl für Privatkunden als auch für Geschäftskunden mit sämtlichen Bankgeschäften zur Verfügung stehen. Auch bundesweit tätige Kreditinstitute sowie Kreditinstitute ohne Niederlassung in dem betroffenen Gebiet, u.a. Direktbanken, stehen als Ausweichalternative zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund konnte der Zusammenschluss nach intensiver Ermittlung und Prüfung noch innerhalb der sogenannten ersten Phase freigegeben werden. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 23.09.16
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.