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Wettbewerb auf dem Strom-Erzeugungsmarkt


Bundeskartellamt erleichtert Stromvermarktung durch Evonik Steag
Übernahme der Steag durch Ruhr-Stadtwerke stößt auf keine wettbewerblichen Bedenken


(25.02.11) - Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Evonik Industries AG und die RWE AG wegen des Verdachts wettbewerbsbeschränkender Rückerstattungsklauseln in Strombezugsverträgen eingestellt, nachdem beide Unternehmen die entsprechenden Klauseln für gegenstandslos erklärt haben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die ungehinderte Vermarktung von Stromerzeugungskapazitäten durch Evonik Steag als eigenständigem Player ist ein wichtiger Baustein, um den Wettbewerb auf dem Erzeugungsmarkt zu beleben und die Marktstruktur zu verbessern. Durch unser Einschreiten stehen künftig zusätzliche Erzeugungskapazitäten in einer Größenordnung von rund 1500 Mega Watt für eine Vermarktung an Dritte zur Verfügung."

Das Bundeskartellamt war im Zuge der Sektoruntersuchung Stromgroßhandel auf wettbewerbsbeschränkende Klauseln in Leistungsvorhaltungsverträgen zwischen der Evonik Steag GmbH bzw. Evonik Power Saar GmbH (als Anbieter) und der RWE Power AG (als Abnehmer) aufmerksam geworden. Evonik hatte sich in diesen Verträgen dazu verpflichtet, in bestimmtem Umfang Kraftwerksleistung für RWE vorzuhalten.

Kritische Vertragsinhalte betrafen die Verpflichtung von Evonik, im Fall einer Stromvermarktung an Dritte sog. Kapitaldienstentgelte an die RWE zurückzuerstatten. Die Kapitaldienstentgelte hatte RWE im Zuge der Zusammenarbeit zuvor als finanzielle Gegenleistung für die Leistungsvorhaltung durch Evonik entrichtet. Die Rückerstattungsverpflichtungen waren derart bemessen, dass sie eine freie Vermarktung von Stromkapazitäten durch Evonik an Dritte behinderten. Das Bundeskartellamt konnte nach Verfahrenseröffnung die beiden beteiligten Unternehmen dazu bewegen, die in Rede stehenden Klauseln für gegenstandslos zu erklären.

In der Folge hat RWE darüber hinaus erklärt, die ihr eingeräumte Option, den Strombezug aus Evonik-Kraftwerken im Saarland und im Ruhrgebiet über das Jahr 2012 hinaus zu verlängern, nicht auszuüben. Damit steht künftig in substantiellem Umfang Leistung aus Evonik-Kraftwerken für die Vermarktung an Dritte zur Verfügung.

Darüber hinaus hat das Bundeskartellamt gestern die Übernahme von 51 Prozent der Anteile an der Evonik Steag GmbH durch die Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH (KBG) fusionsrechtlich freigegeben. Gesellschafter der KBG sind die Dortmunder Stadtwerke AG, die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH, die Stadtwerke Bochum GmbH, die Stadtwerke Duisburg AG, die Stadtwerke Essen AG sowie die Stadtwerke Dinslaken GmbH und die Energieversorgung Oberhausen AG. Dem Fusionsvorhaben standen keine wettbewerblichen Bedenken entgegen.

Andreas Mundt sagte: "Die Beteiligung der Ruhrstadtwerke kann dazu beitragen, dass sich die Steag als ein von den großen vier Erzeugungsunternehmen unabhängiger Player am Markt etabliert." (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Wettbewerbsprozess auf dem Amazon-Marktplatz

    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

  • Fitness- und Wellbeing-Angebote

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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