Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Kostenpflichtige Fan-Club-Mitgliedschaft


Bundeskartellamt bestätigt Verfahrenseinleitung zum Ticketverkauf für die Fußball-Europameisterschaft
Für das nationale Ticketkontingent nach der Gruppenauslosung hat dabei der DFB eine Kombination der Tickets mit der nachgewiesenen Mitgliedschaft im Fan-Club Nationalmannschaft festgelegt

(26.04.16) - Der Deutsche Fußball Bund (DFB) hat bei dem Verkauf der Tickets für die Spiele der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-Europameisterschaft 2016 den Ticketerwerb an eine kostenpflichtige Mitgliedschaft im Fan-Club Nationalmannschaft gekoppelt. Das Bundeskartellamt bestätigt auf Nachfragen, dass es ein Verwaltungsverfahren eingeleitet hat, um diese Praxis zu überprüfen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Der Erwerb von Tickets für die Europameisterschaft 2016 ist für Fußballfans ohnehin schwierig, da nicht jeder Antragsteller auch ein Ticket bekommen wird. Wenn zusätzlich die Möglichkeit des Ticketerwerbs an eine kostenpflichtige Fan-Club-Mitgliedschaft gekoppelt wird, dann wird nicht nur der insgesamt zu zahlende Preis für Tickets erhöht, sondern es fällt auch im Falle einer erfolglosen Ticketbeantragung die Mitgliedschaftsgebühr an. Eine derartige Kopplung könnte einen Ausbeutungsmissbrauch darstellen."

Die Fußball-Europameisterschaft der UEFA findet im Sommer 2016 in Frankreich statt und wird von der Euro 2016 SAS, einem Gemeinschaftsunternehmen der UEFA und des Französischen Fußballverbands Fédération Française de Football (FFF), ausgerichtet. Für das nationale Ticketkontingent nach der Gruppenauslosung hat dabei der DFB eine Kombination der Tickets mit der nachgewiesenen Mitgliedschaft im Fan-Club Nationalmannschaft festgelegt. 19 von 24 Teilnehmerländern haben hingegen lediglich die Staatsbürgerschaft oder den Wohnsitz als Voraussetzung für den Ticketerwerb für Spiele der jeweiligen Nationalmannschaften festgelegt. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

  • 50+1-Verfahren - Verfahrensstand

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert.

  • Bedenkliche Praktiken wirksam beenden

    In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Bundeskartellamt hat sich an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten.

  • Rethmann-Gruppe deutlicher Marktführer

    In vielen Bereichen der Entsorgungswirtschaft sind die Unternehmen der Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen und einem großen Abstand zu konkurrierenden Unternehmen.

  • Kartellrecht & Kartellverfolgung

    Das Bundeskartellamt veröffentlichte seinen Jahresrückblick 2023. Darunter fallen die Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta / Facebook und Microsoft, verhängte rund 2,8 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen, die Verarbeitung von rund 100 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen und die Prüfung von rund 800 Zusammenschlüssen von Unternehmen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen