Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Hersteller von Nuss-Nougat-Cremes


Nuss-Nougat-Cremes – Freigabe des Zusammenschlusses von Krüger-Gruppe und Peeters
Insgesamt entfallen auf Handelsmarken lediglich rund elf Prozent des Umsatzes mit Nuss-Nougat-Cremes in Deutschland



Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der niederländischen Peeters-Gruppe, einem Hersteller von Nuss-Nougat-Cremes, durch die Wilhelm Reuss GmbH der Krüger-Gruppe aus Bergisch-Gladbach freigegeben. Die Krüger-Gruppe ist in Deutschland mit weitem Abstand führend bei der Herstellung von Nuss-Nougat-Cremes für Dritte, wie Lebensmitteleinzelhändler und andere Hersteller. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Durch die Übernahme entsteht der mit Abstand führende Hersteller von Nuss-Nougat-Cremes im Auftrag von Dritten in Deutschland. Allerdings gibt es auch zahlreiche Konkurrenzprodukte und vor allem die starke Herstellermarke Nutella mit einem Anteil von über zwei Drittel in Deutschland, so dass das Vorhaben im Ergebnis freigegeben werden konnte."

Die Krüger-Gruppe, die zur Hälfte der Familie Krüger aus Bergisch-Gladbach und zur Hälfte dem rheinischen Zucker- und Snack-Konzern Pfeifer & Langen gehört, produziert neben anderen Lebensmitteln Nuss-Nougat-Cremes u.a. für Lidl (Mister Choc, Choco Nussa), Edeka (Gut & Günstig, Nussetti), und Aldi Süd (Nutoka). Die wesentlich kleinere Peeters-Gruppe produziert u.a. ebenfalls Handelsmarken für den Lebensmitteleinzelhandel, nämlich insbesondere für Rewe (Ja, Bio) und Aldi Nord (Trader Joe’s).

Insgesamt entfallen auf Handelsmarken lediglich rund elf Prozent des Umsatzes mit Nuss-Nougat-Cremes in Deutschland. Die restlichen ca. 89 Prozent des Gesamtumsatzes werden mit Herstellermarken erzielt und zwar ganz überwiegend mit dem Produkt Nutella. In dem gesamten Bereich der schokoladenhaltigen Brotaufstriche bzw. Nuss-Nougat-Cremes hat Nutella in Deutschland einen Anteil von mehr als zwei Drittel.

Durch den Zusammenschluss verringert sich für die Lebensmitteleinzelhändler die Auswahl an Handels-/Eigenmarken-Produzenten für Nuss-Nougat-Cremes. Die Ermittlungen haben jedoch deutlich gemacht, dass in- und ausländische Wettbewerber vorhandene Kapazitäten ohne großen Aufwand ausbauen könnten und auch die Umstellung in der Produktion von Hersteller- auf Handelsmarken unproblematisch möglich wäre. Darüber hinaus ist die Bedeutung von Nutella auf dem Endverbrauchermarkt so groß, dass dadurch auch der Verhaltensspielraum der beiden fusionierenden Hersteller sowie der Preissetzungsspielraum bei Handelsmarken beschränkt werden.

Nach umfangreichen Ermittlungen des Bundeskartellamts konnte das Zusammenschlussvorhaben noch innerhalb der ersten Prüfungsphase freigegeben werden. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 23.06.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Starke Marktstellung hätte sich verstärkt

    Die Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG hat die Anmeldung der Übernahme sämtlicher Anteile an der Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel GmbH & Co. KG, Balingen, sowie an deren Komplementärgesellschaft Anfang Januar 2023 zurückgenommen. Das Verlagshaus Daniel verbreitet im Zollernalbkreis die regionale Abonnement-Tageszeitung "Zollern-Alb-Kurier" sowie ein Anzeigenblatt.

  • Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne

    Das Bundeskartellamt hat am 23. Dezember 2022 Alphabet Inc., Mountain View, USA, Google Ireland Ltd., Dublin, Irland, und Google Germany GmbH, Hamburg, seine vorläufige rechtliche Einschätzung in dem Verfahren wegen Googles Konditionen zur Datenverarbeitung übersandt. Nach dem jetzigen Verfahrensstand geht das Bundeskartellamt davon aus, dass die neuen Vorschriften für Digitalkonzerne (§ 19a GWB) einschlägig sind und Google deshalb ihre Datenverarbeitungskonditionen und die darauf gestützte Praxis anpassen muss.

  • Hohe Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Wienerberger AG, Wien, Österreich, sämtliche Anteile an der Terreal Holding S.A.S, Suresnes, Frankreich, zu erwerben, freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Durch das Zusammenschlussvorhaben werden künftig die bekannten Dachziegel-Marken "Creaton" und "Koramic" von ein und demselben Unternehmen angeboten."

  • Verstoß gegen das Missbrauchsverbot

    Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. wegen möglicher Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens sind die in den Nutzungsbedingungen von PayPal für Deutschland festgelegten "Regeln zu Aufschlägen" und zur "Darstellung von PayPal".

  • Handelsmarktplatz im Bereich des E-Commerce

    Das Bundeskartellamt hat zwei laufende Missbrauchsverfahren gegen das Unternehmen Amazon nun auch auf die Anwendung des neuen Instruments zur effektiveren Aufsicht über große Digitalkonzerne (§ 19a GWB) erstreckt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir untersuchen in den beiden Verfahren, ob und wie Amazon die Geschäftschancen von Händlern, die im Wettbewerb zu Amazons eigenem Handelsgeschäft auf dem Amazon-Marktplatz tätig sind, beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen