Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Messenger-Dienste und Verbraucherechte


Bundeskartellamt leitet Sektoruntersuchung zu Messenger-Diensten ein
In den kommenden Monaten wird das Bundeskartellamt die Branche und Experten zu diesen und anderen Themen mündlich und schriftlich befragen



Das Bundeskartellamt hat eine verbraucherrechtliche Sektoruntersuchung zu Messenger-Diensten eingeleitet. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Messenger-Dienste sind als Kommunikationsweg im Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr wegzudenken. Unsicherheit besteht aber darüber, ob und inwieweit persönliche Daten bei den verschiedenen Diensten geschützt sind. Wir wollen darüber und über mögliche Verstöße gegen Verbraucherrechte aufklären. Außerdem können die Nutzerinnen und Nutzer verschiedener Messenger-Dienste darüber meistens nicht miteinander kommunizieren. Wir werden auch untersuchen, welchen Einfluss hier eine verbesserte Interoperabilität u. a. auf die Auswahl datenschutzfreundlicher Anbieter hätte."

Über Messenger-Dienste können Verbraucher Textnachrichten, Fotos und Videos über das Internet versenden oder telefonieren. Untersuchungen und Medienberichte weisen immer wieder auf mögliche Verbraucherrechtsverstöße in der Branche hin: So könnte der Umgang etablierter Messenger-Dienste mit den persönlichen Daten der Nutzerinnen und Nutzer mitunter gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen. Auch müssen die Verbraucher wahrheitsgemäß darüber informiert werden, wie die Sicherheit ihrer Kommunikation gewährleistet wird. Was die verschiedentlich geforderte Interoperabilität von Messenger-Diensten betrifft, erhofft sich das Bundeskartellamt Erkenntnisse, ob Verbesserungen an dieser Stelle zu einer vermehrten Nutzung von datenschutzfreundlichen Diensten führen können.

In den kommenden Monaten wird das Bundeskartellamt die Branche und Experten zu diesen und anderen Themen mündlich und schriftlich befragen. Nach Abschluss der Ermittlungen werden die Ergebnisse in einem Bericht der Öffentlichkeit vorgestellt.

Das Bundeskartellamt kann im Bereich Verbraucherschutz Untersuchungen durchführen und so etwaige Verstöße sowie mögliche Defizite in der Rechtsdurchsetzung identifizieren. Die Befugnis, aufgedeckte Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen, ist damit bislang hingegen nicht verbunden.

Bei der Sektoruntersuchung Messenger-Dienste handelt sich bereits um die vierte Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes im Bereich Verbraucherschutz. Weitere Informationen zu den Aktivitäten des Bundeskartellamtes in diesem Bereich finden Sie auf unserer Homepage. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 20.11.20
Newsletterlauf: 04.02.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Aufklärung des Kartellverstoßes

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Koblach (Österreich), eine Geldbuße in Höhe von 783.900 Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Die Pfanner Schutzbekleidung GmbH (nachfolgend: Pfanner) und ein (nicht bebußtes) Schwesterunternehmen vertreiben über Fachhändler in Deutschland hochwertige und hochpreisige Funktions- und Schutzkleidung.

  • Innenliegende Sonnenschutzprodukte

    Die Hunter Douglas GmbH, Düsseldorf, hat die Anmeldung zum Erwerb der erfal GmbH & Co. KG, Falkenstein/Vogtland, aufgrund von wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Bei dem mittelständischen Zielunternehmen erfal handelt es sich um einen Hersteller von Produkten für Insektenschutz sowie für innen- und außenliegenden Sonnenschutz.

  • Radare und optoelektronische Systeme

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, München, durch die Hensoldt Holding Germany GmbH, Taufkirchen, freigegeben. Über die Förderbank KfW ist der Bund mit 25,1 Prozent an der Hensoldt beteiligt.

  • Hoher wirtschaftlicher Druck

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet freigegeben. In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., Evangelischer Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel KdöR, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. und Evangelische Stiftung Augusta (Bochum) ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen.

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen