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In dem neuen Beitrag aus meiner Artikel-Reihe "Datenschutz im Konzern" geht es um die Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Anforderungen bei internationalen Datentransfers in einem Konzern, zum Beispiel wenn eine zentrale Kundendatenbank oder ein konzernweites Personalinformationssystem eingerichtet werden.
Zu moderner Compliance gehört ein verbindlicher Verhaltenskodex. Dieser stellt sicher, dass die Geschäftspolitik von Mitarbeitern und Geschäftsführung auch wirklich "gelebt" wird und Gesetze eingehalten werden. Darüber, wie man diesen Kodex erarbeitet und im Unternehmen einführt, machen sich nach Ansicht der Kanzlei Aulinger Rechtsanwälte viele Unternehmen jedoch nach wie vor zu wenig Gedanken.