Vergaberecht im Wandel
Bei den neuen Vergaberegeln müssen Praktiker den Überblick behalten
Praxishandbuch "Das neue Vergaberecht - Aktuelle Vorschriften für Ausschreibung, Angebot und Vergabe bei öffentlichen Aufträgen nach VOB, VOL und VOF"
(15.02.10) - Das Vergaberecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich seit einiger Zeit in konstantem Wandel befindet. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts wurde im Frühjahr 2009 eine neue Runde der Reform eingeläutet. Zahlreiche Vorschriften, die sich zuvor in der Vergabeverordnung fanden, sind nun in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen integriert worden. Ein zentrales Anliegen der Reform war es, mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besonders zu berücksichtigen.
So besteht bei der Auftragsvergabe nun grundsätzlich die Verpflichtung Teillose oder Fachlose zu vergeben (§ 97 III S.1 GWB). Mitbieter müssen u. a. neue Fristen für Nachprüfungsverfahren sowie ihre Rügepflicht beachten, wenn sie bei einer Ausschreibung einen Verstoß gegen die Vergabevorschriften entdecken.
Zum Jahresende 2009 sind außerdem die neuen Vergabe- und Vertragsordnungen im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Schlusslicht bildete die VOL/A 2009 am 29. Dezember, nachdem schon im Oktober die VOB 2009 und Anfang Dezember die VOF 2009 bekannt gegeben wurden.
Da die neuen Regelwerke voraussichtlich im Frühjahr 2010 durch die überarbeitete VgV in Kraft gesetzt werden und von den Ländern sogar schon zuvor für den Unterschwellenbereich Einführungserlasse ausgegeben werden können, sollten sich Praktiker ohne Verzögerung mit den neuen Vergaberegeln vertraut machen. Denn nur wer die Neuerungen kennt, kann Fehler im Vergabeverfahren vermeiden, die oft teure und zeitaufwändige Nachprüfungsverfahren nach sich ziehen.
Parallel zu diesen Entwicklungen haben sich zum 1. Januar 2010 die Schwellenwerte geändert:
>> Für Bauaufträge beträgt der Schwellenwert, ab dem EU-weit ausgeschrieben werden muss, 4.845.000 Euro, für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 193.000 Euro.
>> Für Sektorenauftraggeber beträgt der von der EU ausgegebene Schwellenwert bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen 387.000 Euro.
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