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Compliance und Immobiliensicherheit


Neuer "Leitfaden für Immobiliensicherheit": Jedes Unternehmen muss auf bestandsgefährdende Entwicklungen vorbereitet sein
Ganz zwangsläufig stellt sich nach Unglücken im Immobilienbereich immer die Frage nach der Verantwortung, vor allem der persönlichen Haftung Beteiligter


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(18.10.10) - Durchschnittlich verbringt ein Mensch in unseren Breitengraden 80 Prozent seines Lebens in Gebäuden, diese Feststellung wird in einem jetzt veröffentlichten Leitfaden "Business Continuity Management - Building Security" getroffen, der jetzt vorgestellt wurde.

Ausgehend von der Prämisse "Gebäude und Infrastrukturen sollen der Wertschöpfung des Menschen dienen!" beschäftigt sich der Leitfaden mit der Frage, inwieweit die jeweils Verantwortlichen auf Stör-, Notfälle und Krisen vorbereitet sind. Das auf Initiative von Prof. Robert Wahlen, FMPRO Robert Wahlen Unternehmensberatung für Facility Management, erstellte Vademecum fasst die jüngsten Erkenntnisse zur Betriebssicherung in der Immobilienwirtschaft zusammen.

Gestützt auf die Erkenntnisse einer Umfrage vom September 2009, wird in dem Leitfaden darauf verwiesen, dass in Deutschland jeder zweite Eigentümer, Mieter und Nutzer von Immobilien weder Vorsorge für Störfälle getroffen habe, noch über eingeübte Prozesse oder entsprechende Dokumentationen verfüge.

Damit ist gemeint, dass Störungen, ungeachtet ihrer Größenordnung, gar nicht in der Betriebsführung eingeplant sind: vom Brandschutzplan über Evakuierungspläne bis hin zur Verkehrssicherung, geschweige denn aktive Übungen zur Bewältigung solcher Szenarien. Diesem Defizit soll nunmehr begegnet werden.

Die rechtlichen Auswirkungen und Konsequenzen einer ungenügenden Vorsorge für den Krisenfall beleuchtet in dem Leitfaden der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Dr. Roland Siegel, (Kanzlei Lill Rechtsanwälte; Berlin). Als das Kölner Stadtarchiv am 3. März 2009 in der Baugrube für die neue U-Bahn versank und dabei zwei Menschen ums Leben kamen und unersetzliches Kulturgut unwiederbringlich zerstört wurde, war dies ein ebenso dramatisches Beispiel für schreckliche Unglücke mit Gebäuden, wie der Dacheinsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall am 2. Januar 2006, bei dem fünfzehn Menschen den Tod fanden.

"Die Sicherheit von Gebäuden, Bauwerken und der sich darin befindlichen Menschen, Informationen, Kulturgüter, sonstige Gegenstände und Daten von Wert" wird zwar bereits, wie die Verfasser feststellen, "vom Gesetzgeber in vielen Vorschriften und Empfehlungen gefordert." Dennoch komme es, auch in Deutschland, Europa und anderswo "in jüngerer Vergangenheit immer wieder zu verheerenden Folgeschäden durch Brände, Baumängel, Kriminalität, Naturereignisse etc."

Zwangsläufig stellt sich nach solchen Unglücken immer die Frage nach der Verantwortung, vor allem der persönlichen Haftung Beteiligter.

Aufsichtsräte, Vorstände, Geschäftsleitungen und sonstige Führungsebenen von Unternehmen sind - so die Verfasser des Leitfadens – "gesetzlich gefordert, Risiko minimierende Maßnahmen zu treffen, gegebenenfalls ein ‚Frühwarnsystem‘ einzurichten und auch konkrete Vorbereitungen zur Schadens- und Krisenintervention (Krisenmanagement/ BCM) zu treffen."

Außerdem seien Wirtschaftsprüfer "gefordert, dieses zu überprüfen, Prognosen zur weiteren Entwicklung abzugeben und dies alles im Rahmen ihres Wirtschaftsprüfungsberichtes zu testieren. Dabei soll ein wirksames internes Kontrollsystem nicht nur auf finanzielle, sondern insbesondere auch auf betriebliche Risiken sowie das Risiko von Vorschriftenverstößen überprüft werden."

Da es bei Gebäuden, so wird in dem Leitfaden bemängelt, "keine wiederkehrende Hauptuntersuchung wie z. B. bei Kraftfahrzeugen gibt, werden weiterhin Straf-, Ordnungs-, Schadensersatz- und Haftungsverfolgungen- bzw. -risiken durch Organisationsverschulden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen, welche sich dann im Schadensfall auf die Verantwortlichen auswirken."

Im Leitfaden wird unterstrichen, dass jedes Unternehmen, nicht nur Aktiengesellschaften, "auf bestandsgefährdende Entwicklungen vorbereitet sein" muss, um "im konkreten Krisenfall angemessen reagieren, Krisen beherrschen und somit seine eigene Kontinuität sichern" zu können. Folglich sei die "Sicherung der betrieblichen Kontinuität ein Grundprinzip der Unternehmensführung." Die Wissenschaftler mahnen in ihrer Arbeit erhöhte Vorsorge an: Ein "internes Risiko-, Notfall- und Krisenmanagement ist somit unumgänglich!"

Der Annahme, die Entscheidungsträger könnten sich durch das "Weg-Delegieren der Pflichten" selbst aus ihrer Verantwortung entlassen, widerspricht Rechtsanwalt Dr. Siegel. "Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun."

Mit diesem, immer noch höchst aktuellen Zitat von Molière, zielte Dr. Siegel auf das oft unterschätzte Problem der Haftung bei Stör- und Notfällen. Er verweist auf § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), in dem festgehalten ist: "Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens … die Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, die erforderlich sind, um … Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, handelt ordnungswidrig, wenn eine solche Zuwiderhandlung durch gehörige Aufsicht verhindert oder wesentlich erschwert worden wäre." Gesetzesverletzungen können "mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden."

Schwerer wiegt aber die denkbare persönliche Haftung für eintretende Schäden. Außerdem drohten den Verantwortlichen für eine Immobilie im Falle einer Substanzzerstörung eine ganze Reihe weiterer Konsequenzen. Der Leitfaden führt den Nichtjuristen durch den nur schwer zu bewältigenden Dschungel von Paragraphen und Verordnungen vom BGB bis zu entsprechenden Bauordnungen und sonstigen Spezialvorschriften.

Ausgehend von der Meldung, dass im Januar 2010 ein Gefängnis in Chemnitz aufgrund baulicher Mängel fast komplett geräumt werden musste, wird die Frage aufgeworfen, "wie viele Gebäude noch stillgelegt werden müssten, wenn sie überprüft werden würden?"

Das betriebliche Kontinuitätsmanagement - Gebäude Sicherheit (BCM-BS) ist darauf ausgerichtet, "das Krisen- und Notfallmanagement aus dem Blickwinkel der Immobilie, dessen Verfügbarkeit und Wirkungen auf das Kerngeschäft der Eigentümer, Nutzer und Mieter zu betrachten." BCM-BS befasst sich, so die Verfasser des Leitfadens, "mit dem Risiko-, Krisen- und Notfallmanagement entlang der gesamten Wertschöpfung von der Planung über den Betrieb bis hin zum Abriss der Immobilie."

Der Leitfaden ist als Unterstützung gedacht, um die Gefährdungspotentiale in den Unternehmen transparenter zu machen, zu analysieren und Prioritäten zu setzen. Damit kann die Gesamtzahl an Störungen, Notfällen und Krisen reduziert werden. Mit dem Erkennen von Haftungsrisiken und dem Erstellen von angemessenen Prozess-, Handlungsanweisungen und Dokumentationen soll außerdem eine größere Rechtssicherheit geschaffen werden. Insgesamt werde "die Kontinuität der Wertschöpfung von Wirtschaftseinheiten gestärkt". Zudem dient der Leitfaden u.a. dem Aufbau und der Etablierung einer Zertifizierung der Gebäude- und Prozesssicherheit in Unternehmen und in der Betriebsführung von Immobilien.

Deshalb ließe sich auch die Verbindung zwischen Notfallmanagement und erfolgreicher Geschäftsführung herstellen. Unternehmen, die ein funktionierendes Business Continuity Management betreiben, seien laut Harvard Business Manager, Untersuchungsgruppe: Fortune 500 USA, "auch im Normalbetrieb signifikant erfolgreicher, da sie ihr Business und die den Erfolg bestimmenden Faktoren und Abhängigkeiten einfach besser kennen!"

Der Leitfaden wurde unter Teilnahme namhafter Unternehmen aus der Praxis in einer Workshop-Reihe, unter der Projektleitung und Moderation von Michael Bock, FMPRO Robert Wahlen, entwickelt. Es ist darauf ausgerichtet, Verantwortlichen des Risikomanagements in Unternehmen der Ressource Immobilie gezielt dabei zu helfen, ein unternehmens- bzw. standortspezifisches BCM-BS-Notfall- und Krisenmanagement aufzubauen.

Es ist auch dazu gedacht, dieses bisher im deutschsprachigen Raum eher stiefmütterlich behandelte Thema im Bewusstsein der Verantwortlichen zu verankern. Außerdem wird in dem Leitfaden die Ansicht vertreten, ein "Sicherheitszertifikat und die kontinuierliche Auditierung von Liegenschaften/Immobilien seien dringend erforderlich!" Ebenso sei ein "Immobilien-/Gebäudesicherheitszertifikat für Safety & Security notwendig!" Zu fordern ist also eine Art Gebäude-Zertifizierung. Die Verfasser des Leitfadens sind sich überzeugt, hierfür einen Grundstein gelegt zu haben. (Lill Rechtsanwälte: ra)

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