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Zweistufige Anti-Betrugs-Strategie


Hinter jeder vierten Schadensmeldung ein Betrugsversuch: Strategie gegen Schwindler in der Haftpflichtversicherung
Studie untersucht Motive - Prämienstufenmodell minimiert Anreize für Betrüger


(24.04.13) - Privathaftpflichtversicherungen (PHV) leiden in besonderem Maß unter Betrügereien. Die Branche schätzt, dass sich hinter jeder vierten Schadensmeldung ein Betrugsversuch verbirgt. Für die Branche bedeutet dies Verluste im Milliardenbereich. Erstmals untersucht eine Studie an der Akad Hochschule Stuttgart dieses Phänomen und entwickelt ein Modell, das konsequent die finanziellen Anreize für Versicherungsbetrüger beseitigt.

Die Autorin der Studie, Katja Sombeck, hat mit dieser Diplomarbeit ihr berufsbegleitendes Fernstudium in Betriebswirtschaftslehre an der AKAD Hochschule Stuttgart abgeschlossen. Die gelernte Versicherungskaufrau und Versicherungsfachwirtin greift darin Erkenntnisse ihrer langjährigen praktischen Tätigkeit für verschiedene Versicherungsunternehmen auf: "Die Betrügereien umfassen zumeist Gelegenheitsdelikte wie fingierte oder frisierte 'Schäden' im Bereich bis 500 Euro."

Die 30-jährige Versicherungsexpertin entwickelte ein Bonus-Malus-Konzept, das den Nutzenüberlegungen des Betrügers zuwiderläuft. Das Modell basiert auf Prämienstufen für Beitragssätze zuzüglich eines einkommensabhängigen Selbstbehalts, die sich schrittweise pro schadensfreiem Jahr reduzieren. Im Schadensfall erfolgt eine Anhebung des Versicherungsbeitrags über zwei Stufen, welche die Schadenssumme und die Anzahl schadensfreier Jahre berücksichtigen.

"Die Einführung eines solchen Modells könnte den Versicherungsbetrug eindämmen, da der finanzielle Vorteil aus dem Betrug sinkt", so Sombeck. Denn bei durchschnittlichen Schäden von 500 Euro bzw. Wiederholungstaten sei durch das Stufensystem der Gewinn aus dem Betrug minimal oder kehre sich sogar in einen Verlust um. Aber auch Schadenübertreibungen werden durch das Modell für Betrüger unattraktiv. Dadurch würden viele Bagatellschäden wegfallen, wodurch der Versicherung wiederum freie Kapazitäten für die verstärkte Kontrolle der übrigen Schadensfälle zur Verfügung stünden.

Übertragbar auf andere Versicherungsarten
Katja Sombeck ist überzeugt, dass die flächendeckende Einführung eines solchen Modells erfolgreich dem Gefälligkeitsbetrug im Kleinsummenbereich die Stirn bieten könne. Die Maßnahmen seien plausibel und nicht imageschädigend für die Branche, da sie von ehrlichen Versicherungsnehmern im Sinne eines Nutzens für alle Versicherten nachvollziehbar wären und mögliche Beitragssenkungen nach sich ziehen.

"Das Modell soll zu Maßnahmen gegen diese Form des Versicherungsbetrugs anregen, die auch ohne zwingend höhere Personal- und Prüfkosten eine hohe nachhaltige Wirkung entfalten können", so die Studienautorin, die das Prämienstufenmodell in modifizierter Form auch für andere Versicherungstypen für geeignet hält: So könne dies etwa in der Privaten Krankenversicherung bei der Gestaltung des individuellen Beitrags und bei der Beitragsrückerstattung Anwendung finden. In dieser Versicherungsart gehe es weniger um die Betrugsvermeidung, als vielmehr um die Belohnung derer, die ausschließlich notwendige Leistungen in Anspruch nehmen. Auch Krankenzusatzversicherungen mit ihrer preisempfindlichen Klientel könnten dieses Instrumentarium nutzen. "Mit dem angepassten Modellen der Beitragsgestaltung und der Beitragsrückerstattungsvarianten können sie den Kunden nachvollziehbar gerechtere Konditionen anbieten", schlägt Katja Sombeck vor. (Akad Bildungsgesellschaft: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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