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Zweistufige Anti-Betrugs-Strategie


Hinter jeder vierten Schadensmeldung ein Betrugsversuch: Strategie gegen Schwindler in der Haftpflichtversicherung
Studie untersucht Motive - Prämienstufenmodell minimiert Anreize für Betrüger


(24.04.13) - Privathaftpflichtversicherungen (PHV) leiden in besonderem Maß unter Betrügereien. Die Branche schätzt, dass sich hinter jeder vierten Schadensmeldung ein Betrugsversuch verbirgt. Für die Branche bedeutet dies Verluste im Milliardenbereich. Erstmals untersucht eine Studie an der Akad Hochschule Stuttgart dieses Phänomen und entwickelt ein Modell, das konsequent die finanziellen Anreize für Versicherungsbetrüger beseitigt.

Die Autorin der Studie, Katja Sombeck, hat mit dieser Diplomarbeit ihr berufsbegleitendes Fernstudium in Betriebswirtschaftslehre an der AKAD Hochschule Stuttgart abgeschlossen. Die gelernte Versicherungskaufrau und Versicherungsfachwirtin greift darin Erkenntnisse ihrer langjährigen praktischen Tätigkeit für verschiedene Versicherungsunternehmen auf: "Die Betrügereien umfassen zumeist Gelegenheitsdelikte wie fingierte oder frisierte 'Schäden' im Bereich bis 500 Euro."

Die 30-jährige Versicherungsexpertin entwickelte ein Bonus-Malus-Konzept, das den Nutzenüberlegungen des Betrügers zuwiderläuft. Das Modell basiert auf Prämienstufen für Beitragssätze zuzüglich eines einkommensabhängigen Selbstbehalts, die sich schrittweise pro schadensfreiem Jahr reduzieren. Im Schadensfall erfolgt eine Anhebung des Versicherungsbeitrags über zwei Stufen, welche die Schadenssumme und die Anzahl schadensfreier Jahre berücksichtigen.

"Die Einführung eines solchen Modells könnte den Versicherungsbetrug eindämmen, da der finanzielle Vorteil aus dem Betrug sinkt", so Sombeck. Denn bei durchschnittlichen Schäden von 500 Euro bzw. Wiederholungstaten sei durch das Stufensystem der Gewinn aus dem Betrug minimal oder kehre sich sogar in einen Verlust um. Aber auch Schadenübertreibungen werden durch das Modell für Betrüger unattraktiv. Dadurch würden viele Bagatellschäden wegfallen, wodurch der Versicherung wiederum freie Kapazitäten für die verstärkte Kontrolle der übrigen Schadensfälle zur Verfügung stünden.

Übertragbar auf andere Versicherungsarten
Katja Sombeck ist überzeugt, dass die flächendeckende Einführung eines solchen Modells erfolgreich dem Gefälligkeitsbetrug im Kleinsummenbereich die Stirn bieten könne. Die Maßnahmen seien plausibel und nicht imageschädigend für die Branche, da sie von ehrlichen Versicherungsnehmern im Sinne eines Nutzens für alle Versicherten nachvollziehbar wären und mögliche Beitragssenkungen nach sich ziehen.

"Das Modell soll zu Maßnahmen gegen diese Form des Versicherungsbetrugs anregen, die auch ohne zwingend höhere Personal- und Prüfkosten eine hohe nachhaltige Wirkung entfalten können", so die Studienautorin, die das Prämienstufenmodell in modifizierter Form auch für andere Versicherungstypen für geeignet hält: So könne dies etwa in der Privaten Krankenversicherung bei der Gestaltung des individuellen Beitrags und bei der Beitragsrückerstattung Anwendung finden. In dieser Versicherungsart gehe es weniger um die Betrugsvermeidung, als vielmehr um die Belohnung derer, die ausschließlich notwendige Leistungen in Anspruch nehmen. Auch Krankenzusatzversicherungen mit ihrer preisempfindlichen Klientel könnten dieses Instrumentarium nutzen. "Mit dem angepassten Modellen der Beitragsgestaltung und der Beitragsrückerstattungsvarianten können sie den Kunden nachvollziehbar gerechtere Konditionen anbieten", schlägt Katja Sombeck vor. (Akad Bildungsgesellschaft: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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