Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Bundesregierung: Mehr Transparenz beim Scoring


Scoring-Daten: Die Fehlerquoten der gesammelten Daten sind viel zu hoch und die den Verbrauchern erteilten Selbstauskünfte oft völlig unbrauchbar
Durch Anfragen von Verbrauchern bei Auskunfteien haben die Forscher für die Jahre 2008 und 2009 ermittelt, in welchem Umfang Daten dort fehlerhaft gespeichert sind


(25.08.09) - Scoring-Daten sind oft fehlerhaft, die Auskünfte dazu unklar. Das belegt eine aktuelle Studie, die im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz erstellt wurde. Auch wenn es viele Verbraucher nicht kennen, so ist Scoring ein mittlerweile in der Wirtschaft weit verbreitetes mathematisch-statistisches Verfahren. Mit ihm wird die Wahrscheinlichkeit berechnet, ob zum Beispiel ein Verbraucher seine Schulden auch bezahlen kann.

Bundesverbraucherministerin Aigner stellte heute eine Analyse der "GP Forschungsgruppe Institut für Grundlagern- und Programmforschung" vor. "Die Fehlerquoten der gesammelten Daten sind viel zu hoch und die den Verbrauchern erteilten Selbstauskünfte oft völlig unbrauchbar", bemängelt die Ministerin.

Durch Anfragen von Verbrauchern bei Auskunfteien haben die Forscher für die Jahre 2008 und 2009 ermittelt, in welchem Umfang Daten dort fehlerhaft gespeichert sind. Ihr Bericht belegt, dass bei den in die Studie einbezogenen Auskunfteien Verbraucherdaten von bis zu 45 Prozent nicht zutreffend sind.

Teils sind die Daten falsch oder veraltet gewesen, teils hat die Auskunftei nur über Daten verfügt, die die Testperson selbst angegeben hat. Auch Namensverwechselungen oder die Auskunft, dass ein getilgter Kredit als ungetilgt ausgewiesen wird, kommen vor.

Die Wirtschaft ist gefragt
Am 29. Mai beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Es erhöht deutlich die Transparenz des Scoring und des Zustandekommens der gespeicherten Daten. Das Gesetz tritt zum 1. April 2010 in Kraft. Dann erhält der Betroffene gegenüber den Auskunfteien einen detaillierten Auskunftsanspruch.

Folgende Auskünfte können zum Beispiel einmal im Kalenderjahr kostenlos eingeholt werden:
>> welche Scorwerte sind an wen übermittelt worden,
>> wie lautet mein aktueller Scorwert,
>> welche Datenarten wurden für das berechnete Ergebnis genutzt,
>> wie ist mein Scorwert zustande gekommen,
>> welche Bedeutung hat mein Scorwert.

Die Verbraucherministerin fordert die Auskunfteien auf, nicht erst bis zum Inkrafttreten des neuen Bundesdatenschutzgesetzes zu warten, sondern sofort zu handeln und die aufgezeigten Missstände schnellstens abzustellen. "Die Auskunfteien müssen die Verantwortung für die Richtigkeit der gespeicherten Daten und der Bonitätsbeurteilung von Verbraucherinnen und Verbrauchern übernehmen." (Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch (externer Link):
Aigner: Mehr Licht ins Dunkel der Scoreverfahren bringen


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

  • Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor

    Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.

  • Investitionen in Photovoltaikprojekte

    Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen