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Umsetzung der kostenlosen Warteschleife


DVTM weist auf Folgen der TKG-Novelle hin und sieht dringenden Überarbeitungsbedarf in der Gesetzgebung
Boris Schmidt sieht vor allem die Dienstleistungsbetriebe, die auf Servicerufnummern angewiesen sind, als Leidtragende der aktuellen Gesetzgebung


(28.11.11) - Der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) warnt eindringlich davor, die möglichen negativen Folgen der TKG-Novelle in Bezug auf die Umsetzung der kostenlosen Warteschleife zu unterschätzen. "Für Anrufe aus Mobilfunknetzen findet das von uns vorgeschlagene Offline-Billing-Modell bisher noch keine Anwendung. Sollte das so bleiben, könnten Servicerufnummern aus dem Mobilfunk künftig nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erreicht werden", erklärt Renatus Zilles, Vorstandsvorsitzender des DVTM. Auch Dienste wie Sperrhotlines für Bank- und Kreditkarten sind damit unter Umständen nur noch aus dem Festnetz erreichbar.

Zilles sieht zudem große Schwierigkeiten darin, den Verbraucherschutz aufrecht zu halten. "Unternehmen könnten aufgrund der aktuellen Gesetzeslage darauf ausweichen, einfach keine Warteschleifen mehr anzubieten. Wenn der Anruf nicht direkt entgegengenommen wird, fallen auch keine Kosten an. Das Problem: Wenn sich Kunden nicht mehr in der Warteschleife "anstellen" können, müssen sie unter Umständen etliche Male anrufen. Bei einer notwendigen Weitervermittlung, auf beispielsweise einen Spezialisten, müssen Verbraucher unter Umständen wieder neu anrufen. Das ist schlicht eine inakzeptable Vorgehensweise."

Diese und weitere Szenarien belegt der DVTM in der Studie "Einführung kostenloser Warteschleifen", die der Verband in Zusammenarbeit mit dem renommierten Forschungs- und Beratungsinstitut WIK-Consult bereits vor der Gesetzesverabschiedung im Bundestag vorgestellt hat. "Leider sind die in der Studie benannten Punkte nicht in das neue Gesetz eingeflossen", bedauert Zilles. "Nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen besteht keine Möglichkeit, die kostenlose Warteschleife innerhalb der von der Politik geforderten Frist von zwölf Monaten umzusetzen. Ein Chaos am Markt ist unausweichlich."

Boris Schmidt, Geschäftsführer des DVTM, sieht vor allem die Dienstleistungsbetriebe, die auf Servicerufnummern angewiesen sind, als Leidtragende der aktuellen Gesetzgebung. Er fordert, weitere Regelungen und Ermächtigungsgrundlagen in das Telekommunikationsgesetz mit aufzunehmen. "Den Weg haben wir mit unserem Offline-Billing-Modell schon vor langer Zeit vorgezeichnet. Jetzt muss nur noch die richtige Richtung eingeschlagen werden: für Arbeitsplätze, Betriebe und die Aufrechterhaltung des Verbraucherschutzniveaus." (DVTM: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

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    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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