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Comeback der Vorratsdatenspeicherung


Internationale Kundendaten-Datei für Sicherheitsbehörden geplant: ICANN will angeblich die Registrare zur Speicherung sämtlicher personenbezogener Daten ihrer Kunden verpflichten, ohne dass es dafür nach deutschem oder europäischem Recht eine Rechtsgrundlage gibt

(02.11.12) - Neuer Anlauf für eine weltweite Vorratsdatenspeicherung: Die globale Internetverwaltungsorganisation ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) plant nach Erkenntnissen von eco neue Regeln für die Speicherung personenbezogener Daten von Domain-Inhabern. Auf Drängen von Strafverfolgungsbehörden und Regierungen sollen Domain-Anbieter künftig umfangreiche Datensätze über Domain-Inhaber noch jahrelang nach Vertragsende speichern. Diese Verpflichtung soll Gegenstand der neuen Verträge zwischen den Domain-Anbietern und der ICANN gewesen sein, die ab dem 14.10. im Rahmen der ICANN-Konferenz in Toronto beraten wurden.

Die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat ist in Deutschland seit langem ein umstrittener Punkt. 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht bereits ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, da es in der bestehenden Fassung gegen das Grundgesetz verstieß. Nun droht eine noch umfangreichere Sammlung hochsensibler Informationen: Nach den Vorstellungen der Strafverfolgungsbehörden sollen Domain-Anbieter weltweit die Daten sämtlicher Personen, die eine Internetadresse registrieren, zentral erfassen und in einer Datenbank bis zwei Jahre nach Ende der Registrierung speichern.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco kritisiert das Vorhaben. "Die ICANN will die Registrare zur Speicherung sämtlicher personenbezogener Daten ihrer Kunden verpflichten, ohne dass es dafür nach deutschem oder europäischem Recht eine Rechtsgrundlage gibt. Dieser Ansatz ist nicht einmal von der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gedeckt", erläutert Oliver Süme, Vorstand für Recht, Politik und Regulierung bei eco. Ein weiteres Problem sieht er in den massiven Kosten, die aus den geplanten Regeln folgen: Die Unternehmen sollen für den Aufbau einer rechtswidrigen Speicherstruktur zahlen. Süme: "In aller Kürze steht in dem Entwurf: Die Internetwirtschaft soll an Recht und Gesetz vorbei viele Millionen Euro ausgeben, um das Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden verschlechtern."

Mit seiner Kritik steht der Verband nicht alleine. Auch die Artikel-29-Gruppe, das Beratungsgremium der europäischen Kommission zu Datenschutzfragen, kritisiert das Vorhaben. Die europäischen Datenschutzbeauftragten haben die Pläne gegenüber der ICANN in einem Schreiben als unrechtmäßig beanstandet. (eco: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

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    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

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