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Datenschutz und Informationsfreiheitsrechte


Bundesregierung verstößt beim Bundesdatenschutz gegen das EU-Recht, behauptet die Piratenpartei
"Bundesregierung und Innenministerium haben zu viele Einflussmöglichkeiten auf die Arbeit des Bundesdatenschutzbeauftragten"


(28.01.13) - Die Bundesregierung gewährt dem Bundesdatenschutzbeauftragten nach Ansicht der Piratenpartei nicht die gebotene Unabhängigkeit und verstößt damit gegen EU-Recht. Katharina Nocun, Landtagskandidatin der Piratenpartei Niedersachsen, hat deshalb Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht [1]. Die EU-Kommission muss jetzt entscheiden, ob sie den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorlegt und ein Vertragsverletzungsverfahren erwirkt.

"Momentan haben Bundesregierung und Innenministerium zu viele Einflussmöglichkeiten auf die Arbeit des Bundesdatenschutzbeauftragten", erläuterte Katharina Nocun. "Wenn eine Aufsichtsbehörde durch die Instanz sanktioniert werden kann, die sie eigentlich beaufsichtigen soll, ist das einfach nur eine absurde Situation. Für die wirksame Durchsetzung von Datenschutz und Informationsfreiheitsrechten gegenüber staatlichen Stellen brauchen wir dringend eine unabhängige Aufsichtsbehörde."

Die Mitarbeiter des Bundesdatenschutzbeauftragten sind dem Innenministerium unterstellt und setzen dort nicht selten ihre Berufslaufbahn fort. Dies führt nach Einschätzung von Nocun zu massiven strukturellen Defiziten: "Hier sind Interessenkonflikte vorprogrammiert, wenn es um die Ahndung von Datenschutzverstößen und Mängeln bei der Informationsfreiheit oder gar problematischen Gesetzesvorhaben geht."

Der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2010 entschieden, dass die Bundesländer die Unabhängigkeit der Landesdatenschutzbeauftragten gewähren müssen [2]. Auch die Piraten fordern, dass diese Entscheidung endlich umgesetzt wird.
(Piratenpartei: ra)


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