Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Werbeanrufe: Bußgelder bis zu 50.000,- Euro


Strengere Vorschriften für Anlageberater, Stärkung der unabhängigen Anlageberatung, Finanzkompetenz bei Schülern
Die bayerische Verbraucherschutzministerin Beate Merk legt Verbraucherkonzept zur Finanzkrise vor

(03.06.09) - Die bayerischen Verbraucher sehen Handlungsbedarf im Bereich Finanzen und Versicherungen. Das ist das zentrale Ergebnis des zweiten Bayerischen Verbrauchermonitors.

Verbraucherschutzministerin Beate Merk sagte: "Der Verbrauchermonitor fordert vor allem Verbesserungen beim Anlegerschutz. Das sehen wir genauso. Wir brauchen einen zielgerichteteren Anlegerschutz. Dazu zählt dem Bürger länger die Möglichkeit zu geben, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Längere Verjährungsfristen und eine Protokollpflicht bei Anlageberatungen sind Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits in die Wege geleitet hat. Das reicht aber noch nicht aus. Die Finanzmärkte und ihre Produkte sind komplex und oft mit erheblichen Risiken verbunden. Trotzdem ist es jedermann erlaubt, ohne Vorbildung und Qualifikationsnachweis über Kapitalanlagen zu beraten. Hier tummeln sich immer noch zu viele unfähige und unseriöse Berater, die die schnelle Provision und nicht die individuellen Bedürfnisse der Anleger im Auge haben. Wir brauchen Regelungen zur Zulassung von Anlage- und Finanzberater, die die Qualität der Beratung sichern."

Merk kündigte außerdem zwei neue Projekte zur unabhängigen Anlageberatung an:
"Wir wollen gemeinsam mit den bayerischen Verbraucherverbänden für die Bürger ein flächendeckendes, unabhängiges Angebot zu allen Finanzfragen schaffen."

Bayerns Verbraucherschutzministerin will zudem die Finanzkompetenz bei Kindern und Jugendlichen stärken:
"Mit dem bayerischen Kultusministerium werden wir erstmals Richtlinien für die Verbraucherbildung an Schulen und ein Fortbildungskonzept für Lehrkräfte auf den Weg bringen. Vom neuen Schuljahr an soll den Schülern Finanzkompetenz fächerübergreifend vermittelt werden."

Merk weiter sagte: "Außerdem werden wir uns mit denen, die Erfahrung in der Finanzberatung haben, beraten, um nachhaltige Verbesserungen für die Verbraucher bei der Finanzberatung zu erzielen. Dazu werden wir Vertreter der Banken- und Verbraucherverbände zu einem 'Runden Tisch' einladen."

Erster bundesweiter Vertrauensindex:
Die erste Ausgabe des Verbrauchermonitors wurde schon 2007 in Auftrag gegeben. Als erstes Bundesland hat Bayern eine Basisbefragung und einen Vertrauensindex erarbeiten lassen, um direkt zu ermitteln, wo den Verbrauchern der Schuh drückt. Die Finanzkrise war Anlass für die zweite Ausgabe des Bayerischen Verbrauchermonitors.

Was erwarten die Bürger von den Banken und vom Staat, um künftig besser geschützt zu sein? Ganz vorne auf der Liste der Verbraucher stehen Haftungsgarantien und Rechte bei Falschberatung. Aber auch mehr Finanzwissen im Schulunterricht, verständliche Kennzeichnung oder Standards für die Zulassung von Finanzberatern fordern die Verbraucher. Die Ergebnisse des von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag des Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durchgeführten Befragung sind unter http://www.justiz.bayern.de/ministerium/verbraucher/beratung/ abrufbar.

Bereich Telefon und Internet nicht vernachlässigen
Laut Monitorergebnisse sind Telefon und Internet weitere zentrale Brennpunkte, die an Brisanz gewonnen haben. "Trotz der alles bestimmenden Finanzkrise werden wir auch diese Bereiche nicht vernachlässigen. Im Telefonbereich muss der Tarifdschungel gründlich gelichtet werden. Beim Kampf gegen die unerlaubte Telefonwerbung sind wir mit dem soeben beschlossenen Gesetz auf einem guten Weg. Künftig können gegen Unternehmen, die Verbraucher ohne entsprechende Einwilligung mit Werbeanrufen belästigen, auch Bußgelder bis zu 50.000,- Euro verhängt werden. Ich gehe davon aus, dass dies Wirkung zeigen wird", so die bayerische Verbraucherschutzministerin. (StMJV: ra)


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

  • Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor

    Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.

  • Investitionen in Photovoltaikprojekte

    Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen