Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Steuerung des Energieverbrauchs


Variable Stromtarife seinen kein Anreiz fürs Stromsparen
NRW-Verbraucherzentralenvorstand erteilt verbrauchsfördernden Elementen in Tarifangeboten die rote Karte

(23.12.10) - Stromtarife, die Anreiz zur Energieeinsparung oder zur Steuerung des Energieverbrauchs bieten, sind derzeit noch ein Papiertiger: Eine aktuelle Umfrage der Verbraucherzentrale NRW bei 46 Stromlieferanten hat erbracht, dass die 2011 vorgeschriebenen Tarife nur wenig Innovatives zu bieten haben und sich für Kunden meist finanziell nicht lohnen.

Die Verbraucherzentrale NRW fordert den Gesetzgeber auf, verbrauchsfördernde Elemente in Stromtarifen sofort abzuschaffen.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt vor, dass sämtliche Stromversorger ab 30. Dezember 2010 mindestens einen Tarif anbieten müssen, der Anreiz zum Energiesparen oder zur Steuerung des Energieverbrauchs schafft. Sprich: Wer seinen Stromverbrauch verringert oder in verbrauchsärmere Zeiten verlagert, soll bei den neuen Tarifen durch günstigere Strompreise belohnt werden.

Ein wichtiges Instrument übrigens nicht nur, damit Stromkunden Kosten sparen, sondern auch, um das wachsende Ungleichgewicht zwischen Stromangebot und -nachfrage auszugleichen.

Dies tut sich auf, weil die klimaverträglichen Energieträger Sonne, Wind und Wasser nicht gleichmäßig ins Stromnetz liefern. Je mehr Erneuerbare Energien eingespeist werden, desto größer der Ausgleichsbedarf durch Hinzu- bzw. Wegnahme konventioneller Kraftwerke. Die Verlagerung der Stromnachfrage in verbrauchsärmere Zeiten als Steuerungsinstrument gewinnt daher zunehmend an Bedeutung.

Eine Umfrage der Verbraucherzentrale NRW bei 46 Stromlieferanten in Nordrhein-Westfalen hat jetzt zutage gebracht, dass die meisten Anbieter die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen werden – mehr als die Hälfte der 30 antwortenden Unternehmen bietet bereits einen variablen Tarif an, der zu verbrauchsarmen Zeiten den Strom günstiger bereitstellt.

Doch kann hierbei der Verbrauch nur begrenzt in preiswertere Zeiten verlegt werden und die Preisvorteile dabei sind sehr gering. So waren die Rahmenbedingungen einzelner Tarifangebote so gesetzt, dass sich für Verbraucher nur dann eine Kostenersparnis einstellt, wenn es ihnen gelingt, mindestens ein Viertel ihres Stromverbrauchs in die preisgünstigeren Nachtzeiten zu verlegen. Von einer effizienten Systemlösung mit intelligenten Zählern und Haushaltsgeräten sind die Versorger zudem noch weit entfernt.

"Verbraucher warten darauf, dass beim Haushaltsstrom funktioniert, was beim Heizstrom seit Jahren geht: Die finanzielle Belohnung für die Verlagerung des Stromverbrauchs in verbrauchsschwache Zeiten", stellt NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller fest. Er appelliert an die Verantwortlichen, die notwendigen Rahmenbedingungen hierfür umgehend herzustellen. Stromlieferanten und die zuständige Bundesnetzagentur schieben sich die Verantwortung für die schleppende Umsetzung zurzeit gegenseitig zu.

Während lohnende Tarife zur Verbrauchsverschiebung auf sich warten lassen, sieht die Verbraucherzentrale NRW in Tarifen mit Anreizen zum Stromsparen eine praktikable Sofortlösung: "Verbrauchsfördernde Elemente in den bestehenden Tarifangeboten sollen daher vom Markt verschwinden. Hierzu gehört z. B. die Abschaffung der 'Grundgebühr' oder der Wegfall von Paketangeboten. Angebote ohne Grundgebühr sind zudem übersichtlicher und erleichtern den Preisvergleich", erteilt der NRW-Verbraucherzentralenvorstand verbrauchsfördernden Elementen in Tarifangeboten die rote Karte.

Die Umfrage zu variablen Stromtarifen hat die Freiburger Forschungsgruppe Energie- und Kommunikationstechnologien EnCT im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW durchgeführt. (Verbraucherzentrale NRW: ra)

Verbraucherzentrale NRW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Wird KI den Finanzberater ersetzen?

    Die Zeiten, in denen Finanzdienstleister in Deutschland künstlicher Intelligenz nur zaghaft begegneten, sind vorbei. Banken, Vermögensverwalter und Asset Manager haben KI eindeutig als eine der strategisch wichtigsten Technologien für die Branche erkannt. Allerdings ist es für viele Akteure nach wie vor schwierig, diese effektiv umzusetzen.

  • Absichern entlang der Lieferkette

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sieht für die betroffenen Unternehmen vor, "menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten" (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LkSG). Vom Gesetzestext selbst könnten sich viele Unternehmen jedoch erst einmal unbeeindruckt fühlen.

  • Besonders besorgniserregende Stoffe

    Die ECHA hat zwei neue Chemikalien in die Liste der SVHCS (besonders besorgniserregende Stoffe) aufgenommen. Eine davon ist fortpflanzungsgefährdend, die andere hat sehr persistente und stark bioakkumulierbare gefährliche Eigenschaften.

  • KI für modernes Vertragsmanagement

    Laut des neuen "Digital Maturity Report" von DocuSign sind 78 Prozent der europäischen Führungskräfte von ihren aktuellen digitalen Prozessen frustriert. KI-gestützte Tools könnten Abhilfe schaffen und die Produktivität steigern. Anlässlich des "Artificial Intelligence Appreciation Day" stellte DocuSign fünf Trends vor, wie KI den Vertragsprozess revolutioniert:

  • Erhöhung der Cybersicherheit in Europa

    Das verarbeitende Gewerbe ist ein entscheidender Teil der europäischen Wirtschaft und umfasst viele Bereiche von der kleinen Produktion bis hin zu groß angelegten industriellen Prozessen. Mit zunehmender Digitalisierung und Vernetzung ist der Sektor mit immer größeren Cybersicherheitsrisiken konfrontiert, die schwerwiegende Folgen für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit haben könnten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen