Möglichst früh vorsorgen und eine "Depot-, Kontovollmacht/Vorsorgevollmacht" bei der Bank hinterlegen Die Bankvollmacht ermächtigt die nahe stehende Person unter anderem, Überweisungen zu tätigen (z. B. Miete oder laufende Kosten), Geld abzuheben und dem Kontoinhaber eingeräumte Kredite in Anspruch zu nehmen
Man mag gar nicht darüber nachdenken, aber wie schnell kann einem etwas zustoßen – eine schlimme Krankheit etwa oder ein Unfall. Auch als junger Mensch ist man davor nicht gefeit. Aber wer kümmert sich dann um die Bankgeschäfte? Kinder, Eltern und Ehepartner haben nicht "automatisch" Zugriff auf das Konto, wenn sie nicht Kontomitinhaber sind.
Deshalb sollte man möglichst früh vorsorgen und eine "Depot-, Kontovollmacht/Vorsorgevollmacht" bei der Bank hinterlegen. So verhindert man die gegebenenfalls erforderlich werdende gerichtliche Bestellung eines Betreuers.
Mit einer Person des Vertrauens kann man dieses Dokument direkt bei der Hausbank unterschreiben. Dabei handelt es sich explizit nicht um eine Generalvollmacht, sondern um eine Vollmacht, die ausschließlich zur Durchführung von solchen Bankgeschäften berechtigt, die im Wortlaut der Vollmacht abschließend aufgeführt sind.
Die Bankvollmacht ermächtigt die nahe stehende Person unter anderem, Überweisungen zu tätigen (z. B. Miete oder laufende Kosten), Geld abzuheben und dem Kontoinhaber eingeräumte Kredite in Anspruch zu nehmen.
Wichtig: Es können keine neuen Kredite aufgenommen werden. Die Vollmacht gilt ab der Unterschrift und nicht erst, wenn der Vorsorgefall eingetreten ist. Es sollte sich bei dem oder der Bevollmächtigten also um eine absolute Vertrauensperson handeln. Falls man das Vertrauen verliert oder es sich anders überlegt, so kann die Vollmacht jederzeit widerrufen werden. Darüber sollte die Bank unverzüglich – am besten schriftlich – informiert werden. Sollte der Kontoinhaber sterben, erlischt die Vollmacht nicht, sondern bleibt auch über den Tod hinaus für die Erben in Kraft, die diese widerrufen können. (Bankenverband: ra)
eingetragen: 19.07.17 Home & Newsletterlauf: 22.08.17
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"Wie steht Ihr Unternehmen beim Thema Nachhaltigkeit da?" ? darauf lässt sich zukünftig nicht mehr mit einem "Och, ganz gut" antworten. Die EU-Richtlinie "Corporate Sustainability Reporting Directive" ("Unternehmensnachhaltigkeitsberichtspflicht", CSRD) sollte bis zum 6. Juli 2024 in nationales Gesetz umgesetzt werden. Sie verpflichtet zunächst börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, im Jahr 2025 rückwirkend für 2024 zu berichten. Nicht irgendwie, sondern gemäß der ESRS, der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards. In den Folgejahren wird es dann auch kleinere und nicht börsennotierte Unternehmen treffen.
Bis zu 80 Prozent der Gehaltsabrechnungen sind nicht korrekt und jedes zweite Unternehmen musste daher bereits Strafen zahlen. Neben finanziellen und rechtlichen Folgen beeinträchtigen fehlerhafte Abrechnungen auch die Mitarbeiterzufriedenheit. Internationale Teams verstärken diese Problematik weiter, da das Gehaltsmanagement aufgrund unterschiedlicher landesspezifischer Vorschriften noch komplizierter ist.
Am 5. Juli 2024 veröffentlichte die EU den finalen Gesetzestext zur EU-Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Nun haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die CSDDD in nationales Recht umzuwandeln. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz über 450 Mio. Euro.
Nach der Finanzkrise 2008 war es notwendig, die aufsichtsrechtliche Regulierung der Banken zu verändern. Damit sollte die Finanzstabilität gesichert werden. Seitdem hat sich das europäische Bankensystem als stabil und das Regulierungssystem als wirksam erwiesen, beispielsweise während der Turbulenzen rund um das US-amerikanische Bankensystem im Frühjahr 2023.
Zugriffs-Zertifizierung beschreibt die unabhängige Prüfung der Zugriffsrechte durch einen Auditor. Dieser untersucht, ob die den Benutzern gewährten Rechte wirklich notwendig sind. Ein gründlicher Prozess zur Zertifizierung des Benutzerzugriffs stellt sicher, dass die digitale Identität jedes Mitarbeiters nur die Berechtigungen hat, welche für die Erfüllung seiner Aufgaben nötig sind. So wird auch die Sicherheit der internen Daten gewährleistet.
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