Projekt "Vorausgefüllte Steuererklärung": Vollmachtsformular für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten Mit Hilfe des Vollmachtsformulars kann ein Steuerberater einmalig eine Vollmacht seines Mandanten in Papierform abfragen und diese in die VDB einpflegen
(05.12.13) - Das Bundesministerium der Finanzen hat ein standardisiertes Vollmachtsformular für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten veröffentlicht. Im Rahmen des Projektes "Vorausgefüllte Steuererklärung" (VaSt) können Steuerberater damit über die Nutzung der Vollmachtsdatenbank (VDB) einen unkomplizierten Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Mandantendaten erhalten.
Mit Hilfe des Vollmachtsformulars kann ein Steuerberater einmalig eine Vollmacht seines Mandanten in Papierform abfragen und diese in die VDB einpflegen. Das Vollmachtsformular geht zunächst von einer umfassenden Bevollmächtigung aus. Es bietet aber gleichwohl die Möglichkeit bestimmte Bereiche explizit auszuschließen. Die vom Mandanten unterschriebene Papiervollmacht muss vom Steuerberater aufbewahrt werden. Eine Übermittlung der Papiervollmacht an die Finanzverwaltung muss in der Regel nicht erfolgen, da grundsätzlich für Angehörige der steuerberatenden Berufe weiterhin die Vollmachtsvermutung gilt.
Der zeitgleiche Start von VaSt und VDB ermöglicht Steuerberatern einen effizienten Abruf von Mandantendaten, die bei der Finanzverwaltung gespeichert sind und die im Rahmen der Steuererklärung geprüft werden müssen. (Bundessteuerberaterkammer – BStBK: ra)
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Bis zu 80 Prozent der Gehaltsabrechnungen sind nicht korrekt und jedes zweite Unternehmen musste daher bereits Strafen zahlen. Neben finanziellen und rechtlichen Folgen beeinträchtigen fehlerhafte Abrechnungen auch die Mitarbeiterzufriedenheit. Internationale Teams verstärken diese Problematik weiter, da das Gehaltsmanagement aufgrund unterschiedlicher landesspezifischer Vorschriften noch komplizierter ist.
Am 5. Juli 2024 veröffentlichte die EU den finalen Gesetzestext zur EU-Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Nun haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die CSDDD in nationales Recht umzuwandeln. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz über 450 Mio. Euro.
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Zugriffs-Zertifizierung beschreibt die unabhängige Prüfung der Zugriffsrechte durch einen Auditor. Dieser untersucht, ob die den Benutzern gewährten Rechte wirklich notwendig sind. Ein gründlicher Prozess zur Zertifizierung des Benutzerzugriffs stellt sicher, dass die digitale Identität jedes Mitarbeiters nur die Berechtigungen hat, welche für die Erfüllung seiner Aufgaben nötig sind. So wird auch die Sicherheit der internen Daten gewährleistet.
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