Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Online-Angeboten von Lebensmitteln


Compliance im eCommerce: Internethändler, die Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Futtermittel anbieten wollen, müssen sich bei der zuständigen Behörde vorher anmelden
Zentralstelle G@Zielt vor schwarzen Schafen im Internet - Zentralstelle durchsucht das Internet nach nicht registrierten Lebensmittelunternehmen

(27.09.13) - Wer online Lebensmittel einkauft, muss dasselbe Sicherheitsniveau erwarten dürfen wie im konventionellen Handel. Dafür sorgt "G@Zielt", die neue Zentralstelle für im Internet gehandelte Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände. G@Zielt fahndet vor allem nach Online-Angeboten von Lebensmitteln, die den Verbraucher gesundheitlich schädigen oder täuschen können. Außerdem durchsucht die Zentralstelle das Internet nach nicht registrierten Lebensmittelunternehmen.

Die Ergebnisse der Recherchen gibt sie weiter an die zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer, anderer EU-Mitgliedstaaten oder von Drittländern. So können diese erforderliche Maßnahmen ergreifen, beispielsweise das betreffende Internetangebot löschen lassen oder die Anmeldepflicht durchsetzen.

Gütesiegel geben Orientierung
Internethändler, die Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Futtermittel anbieten wollen, müssen sich bei der zuständigen Behörde vorher anmelden. Wenn sie die erforderlichen Mindeststandards erfüllen, können sie entsprechende Gütesiegel erhalten. Mit dem Siegel weisen sie sich gegenüber möglichen Käufern als von den Behörden kontrollierter Handel aus. Sie erfüllen hohe Ansprüche an Bonität, Datensicherheit und Verbraucherschutz.

Derzeit gibt es die Gütesiegel "EHI Geprüfter Online Shop", "Trusted Shops", "internet privacy standards" und "TÜV Süd s@fer shopping". Diese von der "Initiative D21" empfohlenen Gütesiegel-Anbieter müssen ihrerseits bestimmte Standards erfüllen. Dazu werden sie in ihrer Siegelvergabe fortlaufend überprüft.

Käufer sollen bei zertifizierten Online-Händlern somit ähnlich sicher einkaufen können wie im Supermarkt um die Ecke. Das wiederum verschafft Online-Händlern mit Siegel einen Wettbewerbsvorteil. Eine hundertprozentige Sicherheit für die auf diese Weise erworbenen Produkte gibt es allerdings nicht.

G@Zielt gegen schwarze Schafe
Vielmehr warnt auch die Zentralstelle G@Zielt vor schwarzen Schafen im Internet. Ein genauer Blick auf die Internetseiten des Online-Händlers bewahrt einen vor bösen Überraschungen. Enthält das Impressum vollständige Adressangaben, also nicht nur ein Postfach? Gibt es eine Telefonnummer für Rückfragen? Und übrigens: Die Endung "de" in der Internetadresse lässt nicht unbedingt auf einen deutschen Anbieter schließen!

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten auch auf sonstige Ungereimtheiten achten: Gibt es genaue, deutschsprachige Angaben zum angebotenen Produkt? Vorsicht ist geboten bei schnellen und unrealistischen Erfolgsversprechen. Ebenso verhält es sich bei Produkten, die exklusiv im Internet vertrieben werden. Vor allem aber sollten Internetnutzer Empfehlungen in Diskussionsforen und Chat-Räumen mit Vorsicht genießen. Diese sind mitunter bestellt und entpuppen sich damit als getarnte Werbung.

Wer ein Produkt aus dem Ausland erwerben will, sollte wissen, dass dort teilweise andere Rechtsgrundlagen gelten. Zudem gilt das im Internethandel geltende Widerrufs- und Rückgaberecht in verschiedenen Fällen nicht, etwa bei schnell verderblichen Waren. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Bestellung wirksam. Deshalb sollte man diese vorher durchlesen. Nur so weiß man, worauf man sich einlässt. (Deutsche Bundesregierung: ra)



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Tipps für Security-Audits mit Mehrwert

    NIS2, die aktuelle Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit, verfolgt das Ziel, EU-weit das Cybersicherheitsniveau zu steigern. Auf die betroffenen Unternehmen kommen infolgedessen neue Rechenschaftspflichten über ihre Sicherheitslage zu.

  • Wie werden Aktien und Fonds besteuert?

    Als Anlegerin oder Anleger sollten Sie bei Ihren Finanzentscheidungen auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. Sie müssen aber nicht selbst aktiv werden: Die auf Kapitalerträge entfallenden Steuern werden von Ihrer Depotbank bei der Auszahlung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wichtig ist, dass Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen, um den Sparer-Pauschbetrag nutzen zu können.

  • Geordnet gegen Chaos beim Cyberangriff

    Mit der neuen EU-Direktive NIS2 stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Cybersecurity-Strategie zu überarbeiten. Um den Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden, ist es entscheidend, ein Kernteam für Sicherheitsbelange zusammenzustellen. Wie Unternehmen dabei vorgehen sollten, erklärt Dirk Wocke, IT Compliance Manager und Datenschutzbeauftragter bei indevis.

  • Die fünf wichtigsten Auswirkungen von eIDAS 2.0

    Starke Identifizierung ist entscheidend für den Aufbau von Vertrauen und die Gewährleistung sicherer Transaktionen in einer zunehmend digitalen Welt. Die jüngste Überarbeitung der eIDAS-Verordnung durch die EU, mit der digitale ID-Wallets für alle Bürger eingeführt werden, kommt zur rechten Zeit.

  • Crowdfunding: Worauf ist zu achten?

    Ob es sich um eine innovative Geschäftsidee, ein neues Produkt oder ein spannendes Projekt handelt: Eine gute Idee braucht Startkapital! Das Crowdfunding bzw. -investing ist eine von vielen Möglichkeiten, an dieses Startkapital zu gelangen und dadurch ein Projekt an den Markt zu bringen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen