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Defensiver Markenschutz wichtig


Die neuen Top Level Domains kommen: So schützen Unternehmen ihre Marke
Nichtbewerber sollten sich jetzt über Möglichkeiten und Fristen informieren


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(23.01.11) - Seit dem 12.01.12 können sich Unternehmen für ihre eigene Adressendung im Internet bewerben. Top Level Domains nach dem Muster .marke oder .unternehmen werden schon ab nächstem Jahr die bekannten Endungen wie .de, .com oder .net ergänzen. Jetzt fürchten viele Unternehmen, die sich nicht um eine eigene Adressendung bewerben, dass ihre Marke von anderen als Top Level Domain beantragt wird. eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft rät jedem Unternehmen, sich jetzt um defensiven Markenschutz zu kümmern.

"Wer keine eigene Top Level Domain beantragt, ist nicht schutzlos dem Markenklau ausgeliefert", erläutert Rechtsanwalt Thomas Rickert, Director des eco Names & Numbers Forums. "Es ist aber wichtig, über die Möglichkeiten informiert zu sein und Fristen einzuhalten." Die Vergabestelle für die neuen Top Level Domains ICANN (Internet Corporation of Assigned Names & Numbers) bietet eine Reihe von Policies und Mechanismen an, wie Markenrechtsinhaber sich auf Second-Level-Domain- und Top-Level-Domain-Ebene gegen Markenrechtsverletzungen schützen können. Beim so genannten Trademark Clearing House beispielsweise, einer von ICANN geschaffenen Stelle, werden Markenrechtsinhaber zukünftig ihre Marke registrieren lassen können. Das Trademark Clearing House unterstützt Markeninhaber, ihre Rechte in allen neuen Namensräumen effektiv schützen zu können.

Bei der Stelle werden zentral die angemeldeten Marken gelistet, um die Anmeldung müssen sich Markenrechtsinhaber jedoch selbst kümmern. Alle neuen Registrierungsstellen für Domains müssen auf diesen Datenpool zugreifen. "Teilnehmer des Trademark Clearing House werden informiert, wenn eine mit der Marke korrespondierende Second Level Domain registriert wird und können vereinfacht an so genannten Sunrise-Verfahren teilnehmen, um bevorrechtigt ihre Marken als Domains unter einer neuen Top Level Domain zu registrieren", so Rickert.

Für diejenigen, die befürchten, dass durch einen Dritten die eigene Marke oder die eigene Firma als Top Level Domain beantragt wird, wird es zwei Wochen nach Ende des ersten Bewerbungsfensters, das am 12.4.2012 geschlossen wird, spannend. An diesem Termin veröffentlicht ICANN alle eingegangenen Bewerbungen auf seiner Website. Diese Liste sollten Kennzeichenrechtsinhaber sorgfältig untersuchen, denn Drittbewerbungen können mit der so genannten Legal Rights Objection angegriffen werden. Zudem werden Internetnutzer dann erfahren, wie viele und welche neuen TLDs beantragt wurden und welche möglicherweise für spätere Domain-Registrierungen interessant sein können.

Für Kurzentschlossene ist jetzt die letzte Chance, noch Bewerbungen für die eigenen Adressendung im Internet fertigzustellen: "Bis zum 29. März muss der Bewerbungs-Slot bei ICANN gebucht sein, die Frist endet am 12. April", erklärt Thomas Rickert. "Es gibt durchaus Beratungsunternehmen und technische Dienstleister, die noch bei der Erstellung einer professionellen Bewerbung in letzter Minute helfen."

Weiterführende Links:
ICANN: www.icann.org
Informationen zum New gTLD Program: http://newgtlds.icann.org/en/
Informationen zum derzeitigen Stand des Trademark Clearing House: http://www.icann.org/en/topics/new-gtlds/trademark-clearinghouse-clean-19sep11-en.pdf
FAQ zum Bewerbungsprozess von eco: http://wiki2.0eco.de/neuetlds/start
FAQ zur Bewerbung um eine Neue Top Level Domain (ICANN): http://newgtlds.icann.org/en/applicants/customer-service/faqs/faqs-en
Hintergrundinformationen zu neuen Top Level Domains:
http://www.eco.de/wp-content/blogs.dir/hintergrundmaterial-new-gtlds_10_20111.pdf
http://numbers.eco.de/dokumente/
eco Names & Numbers Forum: http://numbers.eco.de/
(eco: ra)

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

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Was man beachten muss: Verträge unter Verwandten Wenn man sich gegenseitig innerhalb der Familie etwas Gutes tun kann, dann wird man das in aller Regel auch machen. Das gilt für immaterielle Güter ebenso wie für materielle. Dabei kann der Fiskus eine positive Rolle spielen. Erkennt er doch Verträge unter Verwandten grundsätzlich dann an, wenn sie auch unter Fremden abgeschlossen sein könnten. Das gilt zum Beispiel für Darlehen innerhalb der Familien, für Arbeitsverträge und schließlich auch für Mietverträge. So bietet die Vermietung von Wohneigentum an Kinder oder Eltern durchaus Sparpotenzial, von dem beide Seiten profitieren: die eine von günstigeren Mieten und die andere von einer geringeren Steuerbelastung.

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