Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Finanzierung von "Steuersparimmobilien"


Immobilienfinanzierungen aus den Jahren 2002 bis 2010: Anleger, die in jüngerer Zeit in finanzierte "Steuersparimmobilien" investiert haben, sollten ihre Anlage daher zeitnah auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Rentabilität prüfen lassen
Hoffmann & Partner Rechtsanwälte: "Durch die – freiwillige oder auch zwangsweise – Rückführung des Darlehens findet nichts anderes als eine Umverteilung statt"


(15.03.12) - Nicht nur in den klassischen Schrottimmobilienfällen der Neunziger Jahre, sondern gerade auch bei den seit dem Jahr 2002 vielfach vertriebenen sogenannten "Steuersparimmobilien" besteht oftmals dringender Handlungsbedarf. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg, raten: "Bei Unregelmäßigkeiten bezüglich ihrer Steuersparimmobilien sollten betroffene Anleger frühzeitig qualifizierten Rat suchen."

Die aus den Neunziger Jahren im Zusammenhang mit so genannten "klassischen" Schrottimmobilien bekannten Banken haben sich weitgehend aus dem Geschäft zurückgezogen. Doch fast nahtlos traten neue Akteure auf den Plan und übernahmen bei der Finanzierung von "Steuersparimmobilien", insbesondere bei Denkmalschutzobjekten, deren Platz.

Diese so entstandenen "Neufälle" unterscheiden sich von den seit jeher bekannten Fällen kaum. Insbesondere wurden den Anlegern oftmals maßlos überzogene Kaufpreise abverlangt, die mit dem wahren Wert der Immobilien nichts zu tun haben. "Die Schere zwischen tatsächlichem Wert und Darlehenssumme kann existenzgefährdende Dimensionen annehmen", weiß Rechtsanwalt Göpfert aus seiner Praxis zu berichten. "Noch offene Darlehensforderungen in Höhe des zwei- bis dreifachen des tatsächlichen Wertes der Immobilie sind hierbei keine Seltenheit", ergänzt sein Kollege Rechtsanwalt Hoffmann.

"Durch die – freiwillige oder auch zwangsweise – Rückführung des Darlehens findet nichts anderes als eine Umverteilung statt", bringen es die Rechtsanwälte der Nürnberger Kanzlei Hoffmann & Partner auf den Punkt. Wegen des anfänglichen Minderwertes der Immobilie erhält der Anleger als realen Gegenwert oftmals nicht einmal die Hälfte dessen, was er investiert beziehungsweise investieren muss. "Um die Differenz auszugleichen greift die Bank im Wege der Zwangsvollstreckung auf über Jahre hart ersparte Zusatzsicherheiten oder gar auf das sonstige persönliche Vermögen zurück", weiß Rechtsanwalt Hoffmann. "Dies ist in der Praxis relativ oft zu beobachten."

Anleger, die in jüngerer Zeit in finanzierte "Steuersparimmobilien" investiert haben, sollten ihre Anlage daher zeitnah auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Rentabilität prüfen lassen – und sich gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Nicht jede wirtschaftlich gescheiterte Immobilienkapitalanlage ist auch eine wirkliche Schrottimmobilie und kann selbstverständlich nicht automatisch eine Haftung der Bank nach sich ziehen. "Vielmehr bedarf es stets einer genauen und sorgfältigen Aufarbeitung des jeweiligen Einzelfalls. Erst dann kann man entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Ansatzpunkte einer Haftung der finanzierenden Bank in Betracht kommen", stellen die Rechtsanwälte Marcus Hoffmann & Mirko Göpfert klar. (Hoffmann & Partner Rechtsanwälte: ra)

Hoffmann & Partner Rechtsanwälte: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen