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Verdacht auf Verjährung bei Schrottimmobilien


In vielen Fällen gescheiterter finanzierter Immobilienkapitalanlagen kann daher zwischenzeitlich die Verjährung eingetreten sein
Potentiell Betroffene wird zur unbedingten Überprüfung durch spezialisierten Anwalt geraten


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(30.01.12) - Das Neue Jahr ist da – und damit eine wichtige Frist oftmals verstrichen: In zahlreichen Fällen gescheiterter Immobilienkapitalanlagen kann zum 31.12.2011 die Verjährung eingetreten sein. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg, machen jedoch Hoffnung: "Gerade jetzt sollten betroffene Anleger qualifizierten Rat suchen."

Für Anleger, die vor dem Jahr 2002 in kreditfinanzierte Immobilienkapitalanlagen investiert haben, war der Jahreswechsel 2011/2012 sehr bedeutsam. Zu diesem Zeitpunkt lief die absolute zehnjährige Verjährungsfrist (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB) in den so genannten "klassischen Schrottimmobilienfällen" der neunziger Jahre ab und zwar selbst dann, wenn der Anleger keinerlei Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen hatte.

"Ungeachtet dieser kenntnisunabhängigen Verjährung bestehen auch in Neufällen finanzierter Steuersparimmobilien oftmals Verjährungsprobleme bei etwaigen Ansprüchen", erläutert Rechtsanwalt Marcus Hoffmann. Der Gesetzgeber hat die Verjährungsfrist, die ab der Kenntnis oder einem "Kennenmüssen" des Erwerbers von den anspruchsbegründenden Umständen zu laufen beginnt, neu geregelt und auf drei Jahre verkürzt.

In vielen Fällen gescheiterter finanzierter Immobilienkapitalanlagen kann daher zwischenzeitlich die Verjährung eingetreten sein. "Trotz und gerade wegen dieser Verjährungsproblematik ist es jetzt noch wichtiger, qualifizierte Hilfe und fachkundigen Rat in Anspruch zu nehmen", sagt Rechtsanwalt Göpfert. "Viele Anleger wissen nicht: Oft gibt es noch Hoffnung."

Jeder Einzelfall sollte sorgfältig durch einen spezialisierten Anwalt aufgearbeitet werden. "Nur so kann man feststellen, ob etwaige Ansprüche auch tatsächlich verjährt sind. Denn bei den Verjährungsfristen handelt es sich nicht um starre Fristen. Beispielsweise muss überprüft werden, ob Verhandlungen geführt worden sind. Ist dies der Fall, kann hieraus eine Hemmung der Verjährung und damit eine Verlängerung der Verjährungsfrist resultieren", erklärt Rechtsanwalt Hoffmann.

Eine weitere gute Nachricht für Anleger: "Betroffenen kann auch bei verjährten Schadensersatzansprüchen häufig noch geholfen werden. Insbesondere können gegen die teils existenzgefährdenden Finanzierungen Schritte eingeleitet werden", so die Nürnberger Rechtsanwälte. "Das Wichtigste hierbei ist, keinesfalls das Darlehen bei der ursprünglich finanzierenden Bank abzulösen, also vollständig zurückzuzahlen", stellt Rechtsanwalt Göpfert klar. (Hoffmann & Partner Rechtsanwälte: ra)

Hoffmann & Partner Rechtsanwälte: Steckbrief

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Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

Verschiedene Steueränderungen 2012 Ein Unternehmen gilt bei einer Betriebsunterbrechung oder Betriebsverpachtung im Ganzen bis zur ausdrücklichen Aufgabeerklärung als fortgeführt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner, weist darauf hin, dass bei Betriebsaufgaben ab dem 05. November 2011 die Betriebsaufgabeerklärung ab dem vom Steuerpflichtigen gewählten Zeitpunkt anerkannt wird, wenn sie spätestens drei Monate danach dem Finanzamt vorliegt. Darüber hinaus macht Steuerberaterin Rau-Franz auf weitere Steueränderungen 2012 aufmerksam.

Fondsbeteiligung & elektronische Datenübermittlung In dem Bestreben nach Vereinfachung im Steuerverfahren forciert die Finanzverwaltung seit geraumer Zeit in allen Bereichen die Datenübermittlung auf elektronischem Wege. Für Steuerpflichtige und deren Berater geht dies jedoch selten mit einer Erleichterung einher. Darauf weist der SteuerberaterVerband e. V. Schleswig-Holstein hin. Nun müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 auch Steuerpflichtige, die "Gewinneinkünfte" erzielen, ihre Einkommensteuererklärung mittels Internet übermitteln. Auf dem ersten Blick trifft diese Pflicht Gewerbetreibende und Freiberufler im Hauptberuf. Aber auch in dieser Neuerung steckt die Tücke im Detail.

Achtung bei der elektronischen Rechnung Der elektronische Verkehr gewinnt immer mehr an Bedeutung und hat insbesondere als E-Mail-Korrespondenz und in anderen Formen der Kommunikation die herkömmlichen Geschäftsformen verdrängt oder ersetzt. Diese Entwicklung macht auch vor der alltäglichen Buchhaltung nicht halt. Martin Ziemba, Vorstandsmitglied des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e. V. erklärt: "Elektronische Rechnungen sind gleichwertig zu Papierrechnungen." Auch Ein- und Ausgangsrechnungen sind hiervon betroffen. "Dies führt unter anderem dazu, dass die Schriftform vieler Rechnungen, die für die Einkommenssteuererklärung aufbewahrt werden müssen, durch eine elektronische Fassung der Rechnung ersetzt werden kann", erläutert Ziemba die Konsequenzen.

Asset-Deal und Share-Deal Jedem Gesellschafter-Geschäftsführer sollte regelmäßig bekannt sein, dass im Falle eines Betriebsübergangs im Sinne von § 613a BGB sowohl eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer als auch eine Kündigung unwirksam ist. Doch die alles entscheidende Frage, ob tatsächlich ein Betriebsübergang vorliegt, kann regelmäßig ohne die Hinzuziehung eines rechtlichen Beraters nicht beantwortet werden, da insbesondere die Anzahl der zu dieser Thematik ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen für den juristischen Laien nicht zu überblicken sind.

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Längerer Arbeitsweg kann günstiger sein Arbeitnehmer können auch dann den längeren Weg zur Arbeit steuerlich geltend machen, wenn sie dadurch keinen erheblichen Zeitvorteil gegenüber der kürzesten Strecke haben. Grundsätzlich kann für die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte immer nur der kürzeste Weg berücksichtigt werden. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn eine andere Verbindung "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig genutzt wird. Der Ansicht der Finanzämter, die längere Strecke müsse mindestens eine Zeitersparnis von 20 Minuten einbringen, ist jetzt der Bundesfinanzhof mit zwei Urteilen (Az. VI R 19/11 und Az. VI R 46/10) entgegengetreten. Darauf wies der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein jetzt hin.

Compliance-Leitfaden für Social Enterprises Axway stellte einen Leitfaden für Social Enterprises vor. Darin erfahren CIOs, welche wichtigen Schritte sie bei der Einbindung sozialer Technologien in die Wege leiten sollten, um für ein hohes Maß an Sicherheit, Compliance und Visualisierung ihrer geschäftlichen Interaktionen zu sorgen.

Finanzierung von "Steuersparimmobilien" Nicht nur in den klassischen Schrottimmobilienfällen der Neunziger Jahre, sondern gerade auch bei den seit dem Jahr 2002 vielfach vertriebenen sogenannten "Steuersparimmobilien" besteht oftmals dringender Handlungsbedarf. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg, raten: "Bei Unregelmäßigkeiten bezüglich ihrer Steuersparimmobilien sollten betroffene Anleger frühzeitig qualifizierten Rat suchen."

Pflegeleistungen steuermindernd abrechnen Der demographische Wandel bringt, das ist allgemein bekannt, gravierende Veränderungen mit sich, die sich unter anderem auf die Struktur der Gesellschaft, ihre Bedürfnisse und Ansprüche auswirken werden. Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes waren im Dezember 2007 2,25 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Vorausberechnungen besagen, dass im Jahr 2020 mit etwa 2,90 Millionen und im Jahr 2030 mit etwa 3,37 Millionen Pflegebedürftigen zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund ist es gut zu wissen, von welchen finanziellen Entlastungen die Betroffenen und/oder ihre Angehörigen profitieren können.

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Beurteilungsgespräche: Eine stressvolle Erfahrung Steueranmeldungen rechtzeitig abgeben