Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Reisekosten bei Aus-/Fortbildung besser absetzbar


Steuerrecht: Steuerliche Behandlung von Reisekosten zu einer Ausbildungsstätte deutlich verbessert
Nunmehr können für die Fahrten zur Universität oder zum Ausbildungsbetrieb die tatsächlichen Kosten oder alternativ 0,30 Euro als Werbungskosten geltend gemacht werden


(15.06.12) - Studenten und Auszubildende dürfen sich freuen: Der Bundesfinanzhof hat in zwei Entscheidungen (Urteile vom 9.2.2012, Az. VI R 44/10 und VI R 42/11) die steuerliche Behandlung von Reisekosten zu einer Ausbildungsstätte deutlich verbessert. Das Gericht engte dabei weiter den Anwendungsbereich der "regelmäßigen Arbeitsstätte" ein, die für Steuerpflichtige Beschränkungen vorsieht.

Nunmehr können für die Fahrten zur Universität oder zum Ausbildungsbetrieb die tatsächlichen Kosten oder alternativ 0,30 Euro als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt, im Gegensatz zur früheren Rechtslage, für die Hin- und Rückfahrt. Gerade bei längeren Ausbildungsabschnitten kann dies einen Unterschied von mehreren 100 Euro pro Jahr zu Gunsten des Steuerpflichtigen bedeuten.

Indem der Bundesfinanzhof die Lehrstätten nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte ansieht, können Betroffene für die ersten drei Monate außerdem Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen in der Steuererklärung ansetzen.

Lars-Michael Lanbin, Präsident des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V., sieht diese Änderung der Rechtsprechung positiv. Die verminderte Leistungsfähigkeit von Auszubildenden wird hiermit realitätsnah berücksichtigt. Der Verband weist aber darauf hin, dass im Rahmen einer Erstausbildung oder eines Erststudiums nur Aufwendungen in Höhe von 4.000 Euro bzw. ab 2012 von 6.000 Euro lediglich als Sonderausgaben anerkannt werden. Gegen diese Beschränkungen sind aber "Musterverfahren" anhängig. (Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: ra)

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: Kontakt

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Stresstest der Europäischen Zentralbank

    Am 2. Januar 2024 hat der Stresstest der Europäischen Zentralbank für große Institute im Euroraum begonnen. Insgesamt sind mehr als 100 Banken betroffen, ein tiefer gehender Test steht im Nachgang für über 20 dieser Banken an. Mit der "Trockenübung" eines Cyberangriffs möchte die EZB Melde- und Wiederherstellungsprozesse der Banken prüfen. Welche größeren Schwachstellen wird die EZB dabei identifizieren?

  • Compliance, Regulierung und betriebliche Risiken

    Betriebsleiter jonglieren täglich mit unterschiedlichen Risiken. Es ist ihre Aufgabe, bestehende Risiken zu bewerten und abzuschwächen sowie Strategien zur Vermeidung künftiger Risiken zu entwickeln. Dabei steht viel auf dem Spiel: Risikofolgen reichen von Produktivitätsverlusten - während die Mitarbeiter mit der Behebung von Fehlern beschäftigt sind - bis hin zu Geldverschwendung, wenn Fristen und Fortschritte nicht eingehalten werden.

  • An der Quelle der Informationen beginnen

    Im Kontext steigender Cyberbedrohungen gewinnt die strikte Einhaltung bzw. Umsetzung entsprechender Compliance-Vorschriften stetig an Bedeutung. Als Bereitsteller kritischer Infrastruktur gilt insbesondere für Finanzunternehmen, IT-Ausfälle und sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern, um für die Aufrechterhaltung des Betriebs zu sorgen.

  • DORA-Compliance komplex

    Bereits im Januar 2023 ist der Digital Operational Resilience Act (DORA), eine Verordnung der europäischen Union, in Kraft getreten. Umzusetzen ist das EU-Gesetz bis zum 17.01.2025. Obwohl es sich vorrangig an den Finanzsektor richtet, können auch andere Unternehmen, wie beispielsweise IT-Dienstleister davon betroffen sein.

  • Umsetzung der ESG-Verordnung

    Im Sommer 2021 wurde von der EU das "Europäische Klimagesetz" verabschiedet. Es soll helfen, den Klimaschutz spürbar voranzutreiben. Eine der beschlossenen Maßnahmen ist das sogenannte ESG-Reporting, das viele Unternehmen erst einmal vor Herausforderungen stellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen