Bitkom zum Gesetz gegen Hasskriminalität


Bekämpfung der Hasskriminalität: Gesetz schießt über Ziel weit hinaus …
… und bricht gleichzeitig mit einigen Grundsätzen des Rechtsstaats




Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen und damit in den parlamentarischen Prozess gegeben. Laut dem Entwurf sollen soziale Netzwerke unter anderem dazu verpflichtet werden, IP-Adressen und Portnummer von Nutzern schon dann proaktiv an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten, wenn auch nur der Verdacht eines Vergehens bestehen könnte.

Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Rechtsextremismus und Hasskriminalität dürfen keinen Platz in unserer Gesellschaft haben, online wie offline. Und schon gar nicht darf man ihnen Schutzräume im Netz bauen, in denen sie sich ungehindert ausbreiten können. Eine effektive Strafverfolgung im Netz ist von herausragender Bedeutung für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Funktionieren unseres Gemeinwesens. Das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz schießt über dieses Ziel allerdings weit hinaus und bricht gleichzeitig mit einigen Grundsätzen unseres Rechtsstaats. Die Auslegung der Gesetze und die Durchsetzung geltenden Rechts obliegen auch im Internet den Gerichten und Staatsanwaltschaften – nicht privaten Unternehmen. Dieser erstmals vom NetzDG eingeführte Ansatz soll nun weiter ausgedehnt werden. Im Ergebnis werden die betroffenen Plattformen dazu verleitet, eher zu viele als zu wenige Nutzerdaten an Strafverfolgungsbehörden zu melden – auch aus Sorge vor Bußgeldern. Grundprinzipien des Datenschutzes werden damit konterkariert.

Gleichzeitig fehlt vor allem Staatsanwaltschaften das nötige Personal, um die dann gemeldeten Daten überhaupt effizient bearbeiten zu können. Eine wirksame Strafverfolgung bleibt damit aus. Im Kampf gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität brauchen die zuständigen Behörden mehr Personal und Digitalkompetenz – keine fragwürdigen, neuen Befugnisse. Deutschland kommt auch international eine Vorbildfunktion zu, wenn es um die Verteidigung bürgerlicher Freiheiten geht. Das jetzt vorgelegte Gesetz birgt die Gefahr, Blaupause für die Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet zu werden."
(Bitkom: ra)

eingetragen: 23.02.20
Newsletterlauf: 13.05.20

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen