Größere Unternehmen werden ausgeschlossen


Kritik des Bitkom: EU-Definition behindert deutschen ITK-Mittelstand
Mittelständische IT-Unternehmen: Grenze von 249 Beschäftigten schließe viele innovative Unternehmen von Forschungsförderung aus


(03.12.12) - Die EU-Definition des Mittelstands behindert schnell wachsende mittelständische IT-Unternehmen und erschwert Forschung und Entwicklung. Darauf hat der Hightech-Verband Bitkom in seinem neu veröffentlichten mittelstandspolitischen Papier hingewiesen und eine Anpassung an die deutschen Regelungen gefordert. "Mit ihren innovativen Produkten und Dienstleistungen beschleunigen mittelständische ITK-Unternehmen auch das Wachstum in anderen Industrien", sagt Bitkom-Vizepräsident Heinz-Paul Bonn. Die Europäische Kommission beschränkt ein mittelständisches Unternehmen auf bis zu 249 Beschäftigte.

Weil diese Definition auch zahlreichen nationalen FuE-Förderprogrammen wie zum Beispiel KMU-innovativ zugrunde liegt, werden größere Unternehmen hiervon ausgeschlossen. Der Bitkom fordert eine Anhebung der Grenze auf 499 Beschäftigte, zudem soll es längere Übergangsfristen für Mittelständler geben, die die Obergrenze bei der Mitarbeiterzahl überschreiten. "Im Extremfall werden Unternehmen sonst kein Personal einstellen, obwohl sie eigentlich wollten und könnten", warnt Bonn.

Darüber hinaus fordert der Bitkom in dem mit "Ein starker Mittelstand garantiert Wachstum und Innovation" überschriebenen Papier weitere Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel, unter anderem praxisorientierte Studiengänge und mehr Kooperationen zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen und Hochschulen. Aktuell gibt es nach einer Bitkom-Untersuchung 43.000 offene Stellen für ITK-Fachkräfte.

"Mittelständische ITK-Unternehmen sind davon besonders betroffen, da sie im Vergleich zu größeren Konzernen weniger bekannt sind", sagt Bonn. Bei der Finanzierung mittelständischer IT-Unternehmen lehnt der Bitkom zusätzliche Besteuerung ab, die die wichtige Innenfinanzierung erschwert. Forschung und Entwicklung sollten – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - steuerlich gefördert werden, flankierend zur bestehenden Projektförderung. "Eine steuerliche Forschungsförderung ist unbürokratisch und begünstigt so vor allem mittelständische Unternehmen", sagt Bonn. Im Bereich der besonders für Mittelständler interessanten Cloud Computing-Anwendungen setzt sich der Bitkom ein für moderne, europaweit und international einheitliche hohe Datenschutzstandards sowie klare Regeln, die Rechtssicherheit bieten.

Das Positionspapier "Ein starker Mittelstand garantiert Wachstum und Innovation" kann kostenlos heruntergeladen werden unter http://www.bitkom.org/de/themen/54641_73987.aspx.
(Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen