Entwurf für Glücksspiel-Staatsvertrag


Glücksspiel-Markt: Restriktive Regelungen im Lotto-Bereich sollen beibehalten werden
Kritik des Bitkom: Öffnung des Sportwetten-Markts bleibt halbherzig


(08.04.11) - Der Bitkom hat den Entwurf der Länder für einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag als halbherzig kritisiert. Die Ministerpräsidenten haben der Novelle grundsätzlich zugestimmt. Der Entwurf sieht vor, die derzeitigen restriktiven Regelungen im Lotto-Bereich beizubehalten.

Online-Sportwetten privater Anbieter bleiben demnach grundsätzlich verboten und werden nur vorläufig im Rahmen weniger Einzel-Konzessionen erlaubt. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagte: "Dass das staatliche Glücksspiel-Monopol ein wenig aufgeweicht wird, ist zwar an sich ein Fortschritt – doch der Entwurf ist zu kurz gesprungen. Es wird die Chance verfehlt, klare Regeln für einen freien Glücksspiel-Markt festzulegen – inklusive der nötigen Bedingungen zur Gefahrenprävention."

Bitkom befürwortet eine grundsätzliche Marktfreigabe mit gleichzeitig hohen Anforderungen an die Seriosität der Anbieter, um den stetig wachsenden Schwarzmarkt einzudämmen. "Der aktuelle Entwurf verfehlt dieses Ziel. Er verstößt gegen die EU-Rechtsprechung und sorgt für Unsicherheit bei den Anbietern", betont Rohleder. "Wir rechnen mit einer breiten Klagewelle, wenn die Novelle so in Kraft tritt."

Der bisher geltende Glücksspiel-Staatsvertrag untersagt deutschen Unternehmen, Lotto und Sportwetten im Internet anzubieten. Wegen des deutschen Verbots von Online-Wetten betreibt die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik. Die Regelung ist nach Ansicht von Bitkom auch in sich widersprüchlich: So dürfen deutsche Firmen zwar stationäre Automatenspiele oder Online-Pferdewetten anbieten, aber keine anderen Internet-Sportwetten.

Erste Anbieter sind dadurch bereits vom Markt verdrängt worden. Der Bitkom fordert von den zuständigen Landesregierungen, auf diesen deutschen Sonderweg zu verzichten: "Das staatliche Glücksspiel-Monopol hat in der digitalen Welt ausgedient", so Rohleder. "Wir sollten uns nicht an verstaubte Gesetze aus der Vorkriegszeit klammern, sondern dafür sorgen, dass sich junge Internet-Firmen in Deutschland ansiedeln. Wenn wir Anbietern in Deutschland den Strom abdrehen, spielt die Musik im Ausland."

Andere EU-Länder wie Frankreich, Italien und Dänemark haben entschieden, den Markt für private Anbieter zu öffnen. Rohleder: "Statt die Kunden de facto zu ausländischen Anbietern zu treiben, sollten die Länder vernünftige und praxisnahe Regeln für den deutschen Markt aufstellen." In diesem Rahmen sei auch die Prävention gegen Spielsucht leichter zu bewerkstelligen.

Rund zwei Millionen Deutsche nehmen an Online-Glücksspielen und Wetten teil, ergab eine Erhebung von Forsa im Auftrag des Bitkom. (Bitkom: ra)

Lesen Sie auch:
Konzessionen für das Angebot von Sportwetten
Einigung über Glücksspielstaatsvertrag

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen