Keine Experimente mit einer Soft-Regulierung


Breko warnt: Regulierer riskiere im zukunftsweisenden Glasfasermarkt eine erneute Monopolisierung durch die Telekom
Auf die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen im Falle einer lediglich nachträglichen Kontrolle der Zugangsentgelte zum Glasfasernetz der Telekom hätte auch die EU-Kommission in einem Schreiben an die Bundesnetzagentur vom Februar dieses Jahres in ungewöhnlich deutlicher Form hingewiesen


(04.04.11) - Mit großer Skepsis sieht der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (Breko) die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Entgelte für den Zugang von Wettbewerbern zu Glasfaseranschlüssen der Telekom, trotz massiver Bedenken der EU-Kommission, lediglich einer nachträglichen Kontrolle zu unterwerfen.

"Das Glasfaser-Access-Netz der Telekom ist ein denkbar schlechtes Feld für Experimente mit einer Soft-Regulierung", sagt Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. "Bei den Kupferanschlüssen des Ex-Monopolisten hat sich die Vorabregulierung der Zugangsentgelte nach dem Prinzip der Kostenorientierung seit 1998 als Instrument zur Marktöffnung bewährt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Regulierer bei den Glasfaseranschlüssen der Telekom auf dieses scharfe Schwert verzichtet und damit ausgerechnet im zukunftsweisenden Glasfasermarkt eine erneute Monopolisierung durch die Telekom riskiert."

Auf die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen im Falle einer lediglich nachträglichen Kontrolle der Zugangsentgelte zum Glasfasernetz der Telekom hätte auch die EU-Kommission in einem Schreiben an die Bundesnetzagentur vom Februar dieses Jahres in ungewöhnlich deutlicher Form hingewiesen. Darin stelle die Kommission fest, dass eine nachträgliche Preiskontrolle üblicherweise nicht geeignet sei, den absehbaren Wettbewerbsproblemen auf einem Vorleistungsmarkt vorzubeugen. Ein Ex-post-Ansatz biete zudem den Wettbewerbern des marktmächtigen Unternehmens nicht die für ihre Investitionsplanung erforderliche Rechtssicherheit.

Über dieses Votum der Kommission, das die Regulierungsbehörden der Mitgliedsstaaten zwar "weitgehend beachten" sollen, diese letztendlich aber nicht bindet, setze sich Bundesnetzagentur in ihrer Entscheidung nunmehr hinweg.

Der Breko sieht in dem Vorgang allerdings die Fortsetzung einer bereits länger andauernden Entwicklung. "Wir beobachten, dass die Regulierung gegenüber der Telekom mit zunehmender Geschwindigkeit heruntergefahren wird", stellt Albers fest. "Betraf dies anfangs im Wesentlichen die Endkundenmärkte, so ist der Regulierungsabbau inzwischen auch in nahezu allen Vorleistungsmärkten von den Mietleitungen und der Netzzusammenschaltung bis hin zum Zugang zum Teilnehmeranschluss in vollem Gange."

Die Klagen der Telekom über eine vermeintlich investitionshemmende Überregulierung und die damit verbundenen Forderungen einer weiteren erheblichen Deregulierung im Zuge der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) seien daher in keine Weise begründet. (Breko: ra)

Breko: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen