BStBK begrüßt Verabschiedung der PartGmbB


Verabschiedung des PartGmbB sorgt für die nötige Rechtssicherheit
Auch für die PartGmbB gilt der Grundsatz, dass die Berufshaftpflichtversicherung angemessen sein muss

(08.08.13) - Nachdem der Bundestag bereits am 13. Juni 2013 das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) in 2. und 3. Lesung verabschiedet hatte, passierte es am 5. Juli 2013 auch den Bundesrat.

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt, dass der Gesetzgeber nach langem politischem Stillstand noch rechtzeitig den Weg für die Einführung der PartGmbB frei gemacht hat. "Mit der PartGmbB erhalten Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer eine neue Gesellschaftsform, die die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft mit der Beschränkung der Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen verbindet. Damit schafft der Gesetzgeber eine attraktive Alternative zur englischen Limited Liability Partnership (LLP). Dies stärkt den Rechtsstandort Deutschland", so der Präsident der BStBK, Dr. Horst Vinken.

Auch für die PartGmbB gilt zwar der Grundsatz, dass die Berufshaftpflichtversicherung angemessen sein muss. Es wird aber gesetzlich klargestellt, dass die Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung erfüllt ist, wenn die Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 1 Mio. Euro abgeschlossen wird. Der Gesetzgeber ist damit einer zentralen Forderung der BStBK gefolgt. Es besteht nun nicht mehr die Gefahr, dass die Haftungsbeschränkung nachträglich wegfällt, wenn ein Gericht in einem späteren Haftungsprozess feststellen sollte, dass die Versicherung doch nicht angemessen war. Die Verabschiedung des PartGmbB sorgt für die nötige Rechtssicherheit. (Bundessteuerberaterkammer: ra)

BStBK: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen