Microsoft erwartet, dass der EuGH der in Deutschland vorherrschenden Auffassung folgt und dem Handel mit "gebrauchter" Software enge Grenzen setzt Handel mit bloßen Nutzungsrechten wäre ohne Zustimmung des Rechteinhabers unzulässig
Dr. Severin Löffler: "Microsoft begrüßt die Vorlage zum EuGH", Bild: Microsoft
(10.02.11) - Dr. Severin Löffler, Senior Director Legal and Corporate Affairs der Microsoft Deutschland GmbH, kommentiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Rechtsstreit um die Übertragung gebrauchter Software (Beschluss vom 3. Februar 2011 - I ZR 129/08 - UsedSoft).
"Microsoft begrüßt die Vorlage zum EuGH. Da diese Frage alle Märkte Europas betrifft und die relevanten Vorschriften im deutschen Urheberrecht einer EU-Richtlinie entstammen, insbesondere der 'Erschöpfungsgrundsatz', kann nur der EuGH eine abschließende Entscheidung treffen.
Wir erwarten, dass der EuGH der in Deutschland vorherrschenden Auffassung folgt und dem Handel mit gebrauchter Software enge Grenzen setzt. Insbesondere der Handel mit angeblich gebrauchten Vervielfältigungsrechten sollte dabei klar von der Zustimmung des Rechteinhabers abhängig gemacht werden.
Dafür spricht auch das am 14. März 2010 in Kraft getretene Welturheberrechtsabkommen, kurz WCT: Die Unterzeichner des Welturheberrechtsabkommens, zu denen auch die EU und die Bundesrepublik Deutschland gehören, haben in einer gemeinsamen Erklärung zu Artikel 6 WCT unmissverständlich klargestellt, dass sich das 'Erschöpfungsprinzip' nur auf fixierte Werkstücke, so genannte 'fixed copies', bezieht, die als körperliche Gegenstände, also als 'tangible objects', in den Verkehr gebracht werden können.
Der Handel mit bloßen Nutzungsrechten ist damit ohne Zustimmung des Rechteinhabers unzulässig. Die Vorlageentscheidung ändert nichts an dem seit Jahrzehnten geltenden Grundsatz, dass jeder, der eine vermeintlich gebrauchte Lizenz erwirbt, en detail darlegen und beweisen muss, wann diese erstmals vergeben wurde und wann sie wie über welche weiteren Lizenznehmer bis zum jetzigen, vermeintlichen Inhaber gelangt ist." (Microsoft: ra)
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen