Auf die Arbeit der GEMA Einfluss ausüben


Piratenpartei sieht sich in ihrer Kritik an der GEMA bestätigt
"Intransparentes" Arbeiten der GEMA widerspreche den Interessen der Mitglieder


(25.05.10) - Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelte drei Petitionen, die eine Überarbeitung der GEMA forderten. Die erfolgreichste davon hatte über 106.000 Mitzeichner gefunden. Die Piratenpartei sieht ihre Kritik an der GEMA durch den Ausschuss vollständig bestätigt und fordert den Bundestag auf, jetzt entsprechend zu handeln.

"Dies ist nun nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs in 2005 und den Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission 'Kultur in Deutschland' im Jahr 2007 das dritte Mal, dass festgestellt wird, dass das intransparente Arbeiten der GEMA den Interessen der Mitglieder widerspricht", sagte Andreas Popp, Stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei. "Es ist höchste Zeit, dass den Worten nun Taten folgen. Kultur muss sich in Deutschland auch für kleine Urheber wieder lohnen."

Vor allem der Verteilungsschlüssel der eingenommenen Gelder bedürfe nach Ansicht der Piratenpartei dringender Erneuerung. Für jedes Mitglied müsse klar und einfach nachvollziehbar sein, wie die eingenommenen Gelder verteilt werden. Aber auch die Mitspracherechte der über 50.000 angeschlossenen Mitglieder müssten grundlegend überarbeitet werden. Zurzeit hätten diese keinerlei Möglichkeit, auf die Arbeit der GEMA Einfluss auszuüben.

"Das Arbeitsmodell der GEMA stammt noch aus einer Zeit, als es für kleine Künstler nur schwer möglich war, ihre Rechte selbständig wahrzunehmen. Dies ist glücklicherweise heute nicht mehr so. Die GEMA muss sich nun endlich der veränderten Realität anpassen", forderte Popp weiter. (Piratenpartei: ra)

Lesen Sie auch:
Braucht die GEMA eine grundlegende Reform?


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Praktikabilität des Blauen Engels

    Die vom eco Verband initiierte Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen kritisiert die vom Umweltbundesamt (UBA) vorgesehenen Richtlinien-Neuerungen des Blauen Engels als weiterhin untauglich und praxisfern. Dazu sagt Dr. Béla Waldhauser, Sprecher der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland: "Der Blaue Engel muss handhabbar und praktikabel für Rechenzentren werden. Bei der Überarbeitung des Umweltzeichens hat das UBA die Gelegenheit verstreichen lassen, den sehr starren Anforderungskatalog flexibler auszugestalten und die Praktikabilität des Blauen Engels zu stärken."

  • "Was erlauben DSK?"

    Vor 25 Jahren gab es die Wutrede von Herrn Trapattoni mit dem Ausruf: "Was erlauben Strunz?" Jeder mag sich seine Meinung zu Microsoft 365 bilden, aber heute müsste der Ausruf lauten: "Was erlauben DSK?" In einem Artikel der FAZ vom 13. Januar 2023 beginnen die Autoren Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Professor Dr. Rolf Schwartmann ihren Beitrag mit: "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig."

  • BGH zur Haftung für Affiliate-Links

    In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.

  • Bitkom zur EU-Richtlinie zur Plattformarbeit

    Das EU-Parlament hat ihre Position zur geplanten Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit festgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen, der unerwünschte Entwicklungen verhindert, ohne diese neue Form der Arbeit abzuwürgen. Wer über digitale Arbeitsplattformen arbeitet, muss genau wissen, welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Bedingungen gelten. Und wer über Plattformen Aufträge, Aufgaben oder Jobs anbietet, muss die juristischen Konsequenzen schnell und sicher erfassen können. Dies muss auch das Ziel der anstehenden Trilog-Verhandlungen sein."

  • Datenschutzpflichten für Unternehmen verschärft

    In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt, inwieweit Verbrauchern ein Auskunftsrecht zu von Unternehmen verarbeiteten Daten nach der DSGVO zusteht. Konkret betraf dies die Frage, ob ein Unternehmen die genauen Kontaktdaten offenlegen muss, an die es die Daten des Betroffenen weitergegeben hat oder lediglich eine Kategorie, wie zum Beispiel NGO, IT-Unternehmen oder ähnliches ausreicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen