Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption


Internationale Antikorruptionskonferenz: Deutschland bleibt als eines der ganz wenigen Länder außen vor, sagt Transparency
Die bestehende Regelung des Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung erfüllt nicht die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption

(28.10.11) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat anlässlich der Vertragsstaatenkonferenz in Marrakesch den Bundestag aufgefordert, endlich die Voraussetzungen zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption zu schaffen. Dazu ist eine Verschärfung des zu laxen Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung notwendig, der aktuell nur den direkten Stimmenkauf und -verkauf bei Abstimmungen im Plenum sanktioniert.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, sagte: "In Marrakesch wird Deutschland wieder nur am Katzentisch sitzen, während über 150 andere Staaten entscheiden können, wie die Konvention wirksam umgesetzt und kontrolliert wird. Wenn das Parlament in Deutschland zu Recht mehr Einbeziehung bei wichtigen Entscheidungen reklamiert, sollte es aber auch seine eigenen Hausaufgaben erledigen und endlich den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung verschärfen."

Vom 24. bis 28.10.2011 kommen in Marrakesch die Vertragsstaaten der UN-Konvention gegen Korruption zur 4. Vertragsstaatenkonferenz zusammen, um über Fortschritte und Perspektiven der Korruptionsbekämpfung zu beraten. Ein wichtiges Thema in Marrakesch ist die Einbindung der Zivilgesellschaft in den Überwachungsmechanismus. Deutschland wird in den letzten Reihen der Versammlung platziert und darf nicht an allen Sitzungen der wichtigen "Implementation Review Group" teilnehmen. Deutschland gehört zu den wenigen Staaten weltweit, welche die Konvention noch nicht ratifiziert haben. Über 150 Länder haben die Konvention bereits ratifiziert. Von den G20-Staaten haben allein Deutschland, Japan und Saudi-Arabien die Konvention noch nicht ratiziert.

Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung wurde 1994 als §108e in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Die bestehende Regelung erfüllt nicht die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption. Seit der Unterzeichnung der Konvention im Jahr 2003 durch Deutschland hat es der Deutsche Bundestag versäumt, diese Regelung zu verschärfen. Die Grünen und die Linken haben eigene Gesetzentwürfe zur Verschärfung vorgelegt; die SPD hat für November einen eigenen Entwurf angekündigt. (Transparency: ra)

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