Finanzaufsicht Bafin kündigt schärfere Regeln für InsurTechs an Startups sollen künftig für einen Zulassungsantrag vollständig finanziert sein - Berg: "Bafin sollte ihren Plan begraben"
Ob persönliche Versicherungszentrale mit personalisierten Angeboten, Smartphone-Versicherungsabschluss oder Vertragsabschluss ohne Papierkram: Zahlreiche deutsche Startups haben in den vergangenen Jahren innovative digitale Versicherungsangebote auf den Markt gebracht. Doch InsurTechs, die nicht nur Produkte etablierter Versicherungen anbieten wollen, sondern völlig eigenständige Angebote entwickeln, wird es künftig hierzulande wohl kaum noch geben, wenn die aktuellen Pläne der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) umgesetzt werden. Denn InsurTechs, die selbst das Risiko tragen und nicht auf Versicherungspartner zurückgreifen wollen, benötigen dafür eine BaFin-Lizenz. Diese soll künftig laut einer Ankündigung im "BaFin-Journal" nur noch erteilt werden, wenn das Startup am Tag des Lizenzantrags die vollständige Ausfinanzierung nachweisen kann.
"Die Idee der BaFin geht völlig an der Realität der Startup-Finanzierung vorbei", sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. "Startups wachsen über mehrere Finanzierungsrunden, bei denen unterschiedliche Investoren beteiligt sind. Werden die BaFin-Pläne umgesetzt, wird eine Versicherungslizenz für unabhängig finanzierte Startups unmöglich, da von Anfang an viel zu viel Kapital für langfristige Rückstellungen aufgewendet werden müsste."
Nach Ansicht des Bitkom würde zudem das erklärte Ziel der BaFin, durch die neuen Anforderungen den Verbraucherschutz zu stärken, verfehlt. InsurTechs würden dann nicht mehr in Deutschland gegründet, sondern im Ausland. Mit ausländischer Lizenz würden die Produkte zwar in Deutschland angeboten, aber nicht nur die BaFin reguliert. "Die geplanten Hürden für InsurTechs schaden dem Startup-Standort Deutschland und treiben Innovationen ins Ausland", so Berg. "Statt hierzulande die Aufsicht über Versicherungs-Startups wahrzunehmen, würde die BaFin ihre Zuständigkeit an ausländische Aufsichtsbehörden abgegeben. Mit den angedachten Regelungen wäre weder den Versicherungs-Startups noch dem Verbraucherschutz gedient. Die Bafin sollte diesen Plan begraben."
Die vom eco Verband initiierte Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen kritisiert die vom Umweltbundesamt (UBA) vorgesehenen Richtlinien-Neuerungen des Blauen Engels als weiterhin untauglich und praxisfern. Dazu sagt Dr. Béla Waldhauser, Sprecher der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen in Deutschland: "Der Blaue Engel muss handhabbar und praktikabel für Rechenzentren werden. Bei der Überarbeitung des Umweltzeichens hat das UBA die Gelegenheit verstreichen lassen, den sehr starren Anforderungskatalog flexibler auszugestalten und die Praktikabilität des Blauen Engels zu stärken."
Vor 25 Jahren gab es die Wutrede von Herrn Trapattoni mit dem Ausruf: "Was erlauben Strunz?" Jeder mag sich seine Meinung zu Microsoft 365 bilden, aber heute müsste der Ausruf lauten: "Was erlauben DSK?" In einem Artikel der FAZ vom 13. Januar 2023 beginnen die Autoren Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Professor Dr. Rolf Schwartmann ihren Beitrag mit: "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig."
In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.
Das EU-Parlament hat ihre Position zur geplanten Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit festgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen, der unerwünschte Entwicklungen verhindert, ohne diese neue Form der Arbeit abzuwürgen. Wer über digitale Arbeitsplattformen arbeitet, muss genau wissen, welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Bedingungen gelten. Und wer über Plattformen Aufträge, Aufgaben oder Jobs anbietet, muss die juristischen Konsequenzen schnell und sicher erfassen können. Dies muss auch das Ziel der anstehenden Trilog-Verhandlungen sein."
In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt, inwieweit Verbrauchern ein Auskunftsrecht zu von Unternehmen verarbeiteten Daten nach der DSGVO zusteht. Konkret betraf dies die Frage, ob ein Unternehmen die genauen Kontaktdaten offenlegen muss, an die es die Daten des Betroffenen weitergegeben hat oder lediglich eine Kategorie, wie zum Beispiel NGO, IT-Unternehmen oder ähnliches ausreicht.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen