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Best-Practice-Leitlinien für Wertpapier-Compliance

Schutzfunktion von Compliance wird transparenter: Private Banken formulieren Best-Practice-Leitlinien für die Wertpapier-Compliance
Compliance arbeitet deutlicher präventiv und risikoorientiert - Einhaltung gesetzlicher und anderer Rechtspflichten im Wertpapiergeschäft sicherstellen

(25.06.08) - Die privaten Banken haben erstmals eigene Marktstandards für die Wertpapier-Compliance in Form von Best-Practice-Leitlinien formuliert. "Mit diesen Leitlinien zeigen die privaten Banken, dass sie den Kunden- und Investorenschutz ernst nehmen", erklärte Prof. Dr. Manfred Weber, Geschäftsführender Vorstand des Bankenverbandes (Bundesverband deutscher Banken e.V. - BdB), bei der Vorstellung der Leitlinien in Berlin. "Damit wird die Schutzfunktion von Compliance transparent", so Weber weiter. Das schafft zusätzliches Vertrauen bei den Kunden." Außerdem werde deutlich, dass ein prinzipienorientierter Regulierungsrahmen der Aufsicht von den Banken konkret ausgefüllt werden könne.

Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) habe laut Bankenverband eine Stärkung der Compliance-Funktion bewirkt. Klassische Compliance-Aufgaben wie das interne Informationsmanagement würden durch kundenschützende Funktionen ergänzt. Compliance arbeite nun noch deutlicher präventiv und risikoorientiert. Die Best-Practice-Leitlinien für die Wertpapier-Compliance sollen den privaten Banken als Orientierungshilfe bei der Neuausrichtung dienen.

"Die Leitlinien formulieren sinnvolle und praxisorientierte Marktstandards", betonte Weber. Dadurch erhielten die Banken Unterstützung bei der Umsetzung der prinzipienbasierten Anforderungen. Gleichzeitig ließen sie den Instituten die notwendige Freiheit, ihre Compliance-Organisation individuell zu organisieren.

"Compliance" ist Bestandteil eines übergeordneten Risikomanagements. Sie soll präventiv durch die Unternehmensorganisation und andere Maßnahmen die Einhaltung gesetzlicher und anderer Rechtspflichten im Wertpapiergeschäft sicherstellen und dient daher dem Kunden- und Investorenschutz. (BdB: ra)


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