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Compliance bei Geodatendiensten


Datenschutz im Internet: Anbieter haben Kodex für Geodatendienste umgesetzt
Online-Portals für Geodatendienste: Bürger können sich informieren und Widerspruch gegen Bilder einlegen

(24.10.12) - Die Anbieter von Geodatendiensten wie "Google Street View" haben eine zentrale Anlaufstelle für den Datenschutz im Internet geschaffen. Unter der Webadresse www.geodatendienstekodex.de können Bürger ermitteln, welche Aufnahmen von Häusern, Grundstücken oder Fassaden online zu finden sind. Sofern die Nutzer ihre Privatsphäre beeinträchtigt sehen, können sie gegen die Abbildungen mit wenigen Klicks Widerspruch einlegen und diese unkenntlich machen lassen. Der Service ist ein zusätzliches Angebot, denn innerhalb einzelner Dienste ist ein Widerspruch ebenfalls möglich.

"Der Start des Online-Portals für Geodatendienste zeigt, dass die Wirtschaft ihrer Selbstverpflichtung zum Datenschutz nachkommt", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. Neben der Verpixelung von Fassaden auf Antrag von Hausbesitzern und Mietern verpflichten sich die Anbieter, Gesichter von Personen und Kfz-Kennzeichen automatisch unkenntlich zu machen. Zudem informieren die Anbieter im Voraus über geplante Neuaufnahmen und ahnden Verstöße gegen den Kodex.

Mit der Freischaltung des Online-Portals löst die IT-Branche eine Zusage an die Politik ein. Nach einer breiten öffentlichen Debatte um Geodatendienste hatten die Unternehmen unter dem Dach des Bitkom zugesichert, entsprechende Regelungen auf freiwilliger Basis zu schaffen. "Die Selbstregulierung ist der richtige Weg, da wir nicht für jeden neuen Online-Dienst ein neues Gesetz brauchen", betonte Kempf. Den Datenschutz-Kodex für Geodatendienste haben folgende Unternehmen unterzeichnet: Google, Microsoft, Nokia, Deutsche Telekom, Deutsche Post, Encourage Directories und Panolife. Um die praktische Umsetzung sowie die Einhaltung des Kodex zu gewährleisten, gründeten die Unternehmen den Verein "Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V." (www.sriw.de).

"Die IT-Branche hat das Ziel, den Verbraucher- und Datenschutz in der digitalen Welt zu fördern", sagte Kempf. Der Verein Selbstregulierung Informationswirtschaft werde dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Nach dem Kodex für Geodatendienste könnten auf dieser Plattform innerhalb kurzer Zeit weitere Vereinbarungen getroffen werden.

Aktuell gibt es mit Google nur einen Anbieter, der einen Geodatendienst mit Panoramaaufnahmen in Deutschland betreibt. "Die Unternehmen halten sich im Moment mit der Einführung neuer sowie der Aktualisierung oder Erweiterung bestehender Dienste zurück", sagte Kempf. Der Grund sei die aus Sicht der IT-Branche teilweise überzogene Kritik an den Geodatendiensten und die Sorge vor einem erneuten Aufflammen der Diskussion. Kempf sagte weiter: "Es ist bedauerlich, dass mal wieder innovative und heute millionenfach genutzte Dienste in Deutschland ausgebremst werden." (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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