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Ausufernde Pflicht zur Datenspeicherung

Internetwirtschaft kritisiert ausufernde Pflicht zur Datenspeicherung - Daten unbescholtener Bürger werden gespeichert
O
riginäre staatliche Aufgabe der Strafverfolgung wird auf die Wirtschaft übertragen

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(14.11.06) - Der vom Bundesministerium der Justiz in die Ressortabstimmung gegebene Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telefonüberwachung wird vom eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. als problematische und unangemessene Belastung für Internetwirtschaft und Internetnutzer kritisiert.

"Die Internetwirtschaft muss aufwändige Überwachungstechnik anschaffen und betreiben - und das ohne Kostenerstattung. Hier wird die originäre staatliche Aufgabe der Strafverfolgung in einem Maße auf die Wirtschaft übertragen, das über die Sozialpflichtigkeit der Unternehmen weit hinausgeht. Außerdem ist das Vorhaben verfassungsrechtlich und EU-rechtlich angreifbar", sagt Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung bei eco.

Internet-Service-Provider werden nach dem Gesetzentwurf, der die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umsetzt, künftig verpflichtet, verdachtsunabhängig für sechs Monate die Verkehrsdaten ihrer Kunden zu speichern. Dabei sollen Daten über den Internetzugang, die E-Mail Kommunikation und die Internettelefonie erfasst werden.

"Erstens sehen wir darin einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger, da die Daten unbescholtener Bürger gespeichert werden. Zweitens liegt ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Provider vor, da diesen die staatliche Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden aufgebürdet werden und sie dafür auch noch die Rechnung bezahlen müssen. Und Drittens ist ein Verfahren vor dem EuGH anhängig, welches die Rechtmäßigkeit der Richtlinie überprüfen soll", konkretisiert Süme die rechtlichen Bedenken.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt eco, zunächst den Ausgang des Verfahrens vor dem EuGH abzuwarten und sich noch einmal intensiv mit den rechtlichen Bedenken auseinanderzusetzen, die auch die Rechtsexperten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags im August in einem Gutachten bestätigt haben. (eco: ra)


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