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Ausufernde Pflicht zur Datenspeicherung


Internetwirtschaft kritisiert ausufernde Pflicht zur Datenspeicherung - Daten unbescholtener Bürger werden gespeichert
Originäre staatliche Aufgabe der Strafverfolgung wird auf die Wirtschaft übertragen


(14.11.06) - Der vom Bundesministerium der Justiz in die Ressortabstimmung gegebene Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telefonüberwachung wird vom eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. als problematische und unangemessene Belastung für Internetwirtschaft und Internetnutzer kritisiert.

"Die Internetwirtschaft muss aufwändige Überwachungstechnik anschaffen und betreiben - und das ohne Kostenerstattung. Hier wird die originäre staatliche Aufgabe der Strafverfolgung in einem Maße auf die Wirtschaft übertragen, das über die Sozialpflichtigkeit der Unternehmen weit hinausgeht. Außerdem ist das Vorhaben verfassungsrechtlich und EU-rechtlich angreifbar", sagt Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung bei eco.

Internet-Service-Provider werden nach dem Gesetzentwurf, der die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umsetzt, künftig verpflichtet, verdachtsunabhängig für sechs Monate die Verkehrsdaten ihrer Kunden zu speichern. Dabei sollen Daten über den Internetzugang, die E-Mail Kommunikation und die Internettelefonie erfasst werden.

"Erstens sehen wir darin einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger, da die Daten unbescholtener Bürger gespeichert werden. Zweitens liegt ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Provider vor, da diesen die staatliche Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden aufgebürdet werden und sie dafür auch noch die Rechnung bezahlen müssen. Und Drittens ist ein Verfahren vor dem EuGH anhängig, welches die Rechtmäßigkeit der Richtlinie überprüfen soll", konkretisiert Süme die rechtlichen Bedenken.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt eco, zunächst den Ausgang des Verfahrens vor dem EuGH abzuwarten und sich noch einmal intensiv mit den rechtlichen Bedenken auseinanderzusetzen, die auch die Rechtsexperten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags im August in einem Gutachten bestätigt haben. (eco: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

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  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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