Korruption bei Siemens gängige Praxis?
Darmstädter Korruptionsprozess: Siemens soll 97 Millionen Euro Verfall zahlen – Hohe Haftstrafen gefordert
Staatsanwaltschaft zieht Parallele zur Organisierten Kriminalität – Vorwurf an Siemens, sich nicht genügend zu distanzieren
(08.05.07) - Im Korruptionsprozess um Schmiergeldzahlungen bei Kraftwerksgeschäften in Italien hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen die verantwortlichen Manager (den frühere Bereichsvorstand Andreas K. und den Manager Horst V.) zum Teil lange Haftstrafen beantragt. Außerdem forderte die Staatsanwaltschaft, dass Siemens den aus dem Geschäft resultierenden Gewinn an die Staatskasse abführt. Das Urteil soll am Montag, 14.05.07, verkündet werden.
In seinem Plädoyer zeigte sich Oberstaatsanwalt Ulrich Busch von seiner unnachgiebigen Seite: Er stellte den Fall in die Nähe zur "Organisierten Kriminalität" und kritisierte auch Siemens, da sie durch ihre Zahlung einer Abfindung in Höhe von 1,7 Millionen Euro keine hohe Distanz zum Korruptionsvorgang gezeigt habe. Siemens solle nach Ansicht der Staatsanwaltschaft 97,7 Mio. Euro als Abschöpfung des entstandenen Gewinns (juristisch Verfall genannt) an die Staatskasse abführen. Zwei Siemens-Manager hatten ihrem Unternehmen durch Korruptionszahlung von über 6 Mio. Euro zwei Aufträge des italienischen Energie-Konzerns Enel im Gesamtwert von 450 Mio. Euro gesichert. 346 Mio. Umsatz entfielen dabei auf den Konsortialführer Siemens direkt. Bei dem Geschäft ging es um die Lieferung von Gasturbinen an Enel im Zeitraum von 1999 und 2001.
Die Darmstädter Staatsanwaltschaft sah in den Taten der Angeklagten eine Bestechung von Amtsträgern und Angestelltenbestechung. Sie seien "Bestechungsfälle von gravierendem Ausmaß". Andreas K. wird zudem Untreue gegenüber Siemens vorgeworfen, da die Korruptionszahlungen aus schwarzen Kassen bestritten worden seien.
Oberstaatsanwalt Ulrich Busch wertete die Taten nach dem Ende der Beweisaufnahme als "gravierende" Bestechung von Amtsträgern in Tateinheit mit Angestelltenbestechung. Dem früheren Bereichsvorstand Andreas K. warf Busch zudem Untreue gegenüber Siemens vor. Als Beweis hierfür führte der Ankläger die Existenz einer schwarzen Kasse an, mit deren Hilfe der 63-Jährige einen Teil der Bestechungszahlungen bestritten hatte. Für Andreas K. forderte der Staatsanwalt daher eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Horst V. soll nach dem Willen von Busch zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt werden.
Die Verteidiger von Andreas K. verlangten Freispruch und stellten die Zuständigkeit des Gerichts in Frage. Der Ort der Anklage sei nicht über die europäische Clearing-Stelle Eurojus abgestimmt worden sei.
Der Anwalt von Siemens, Martin Reymann-Brauer, widersprach der Auffassung der Staatsanwaltschaft nach einer Verfall-Zahlung. Siemens habe in dem entsprechenden Fall bereits eine Verurteilung in Mailand hinnehmen müssen und eine entsprechende Zahlung geleistet.
Korruption gängige Praxis bei Siemens?
Die Schmiergeld-Affäre bei Siemens hat offenbar deutlich größere Ausmaße als bislang bekannt. Das hat jetzt die die britische "Financial Times" berichtet und Beruft sich dabei auf Ergebnisse der Untersuchung der Anwaltskanzlei Debevoise & Plimpton. Danach sei Bestechung im Siemens-Konzern "gängige Praxis" gewesen. Sie habe sich nicht nur auf einen Bereich beschränkt und habe auch nicht den Charakter einer Einmaligkeit besessen.
Siemens geht bislang davon aus, dass rund 420 Millionen Euro an verdächtigen Zahlungen existieren. Da viele so genannte "dubiose" Beraterverträge noch überprüft werden müssten, könnte die Summe allerdings auch höher liegen. Sollte die US-Börsenaufsicht SEC bei ihren Korruptionsuntersuchungen fündig werden, könnten Siemens exorbitant hohe Strafzahlungen bevorstehen: Insider sprechen von Milliardensummen.
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(AP, Siemens: ra
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